Digitale Barrierefreiheit
Machen auch Sie Ihre Online-Angebote für alle zugänglich!
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen digitale Angebote wie Webseiten oder Apps uneingeschränkt und ohne fremde Hilfe nutzen können. Bei der Erstellung digitaler Anwendungen ist es also wichtig, Barrieren erst gar nicht entstehen zu lassen. Dazu müssen Webseiten, Apps und andere digitale Angebote barrierefrei gestaltet werden.
Gestalten Sie also ihre Angebote so, dass sie für alle Menschen nutzbar sind, unabhängig von ihren körperlichen oder geistigen Fähigkeiten, ihrer technischen Ausstattung oder ihren Sprachkenntnissen. Dies verbessert auch Ihre Kommunikation.
Haben Sie konkrete Fragen oder möchten Sie sich allgemein zum Thema digitale Barrierefreiheit informieren? Im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung unterstützen Sie gerne dabei.
Häufige Fragen
-
In erster Linie profitieren Menschen mit Einschränkungen von digitaler Barrierefreiheit. Betroffen sind nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch Menschen, die im Umgang mit digitalen Anwendungen ungeübt sind oder vorübergehende Einschränkungen haben.
Dabei können Menschen auf verschiedene Arten eingeschränkt sein: die Einschränkungsarten betreffen das Sehen, Hören, Bewegen, Verstehen und Sprechen. Beachtet man all diese Faktoren, ist digitale Barrierefreiheit für etwa 10 % der Bevölkerung unerlässlich. Sie können ansonsten am digitalen Leben nicht selbstständig teilhaben.
Aber auch Menschen mit leichteren Einschränkungen profitieren von digitaler Barrierefreiheit, wie zum Beispiel Nicht-Muttersprachler*innen oder ältere Menschen. Diese Gruppe betrifft etwa 30 % der Bevölkerung.
Wussten Sie, dass digitale Barrierefreiheit für alle ein großer Gewinn ist?
Das Einhalten von Standards, eine klare und einfache Struktur, eine übersichtliche Darstellung von Informationen, eine leichte und verständliche Sprache, wahrnehmbare Hilfen und eine gute Lesbarkeit von Texten erhöhen die Zugänglichkeit und Gebrauchstauglichkeit für alle.
Diese positiven Effekte machen sich auf Nutzerseite bemerkbar, sie gelten aber auch für die Produzierenden von digitalen Angeboten. Die barrierefreie Gestaltung von Internetseiten und Webanwendungen hilft Nutzenden eben so wie Anbietenden, ihre Ziele zu erreichen.
-
In der EU sind öffentliche Stellen dazu verpflichtet, digitale Barrierefreiheit umzusetzen. Die Private Wirtschaft wird erstmals durch den European Accessibility Act aufgefordert, verschiedene digitale Angebote barrierefrei umzusetzen.
Digitale Barrierefreiheit betrifft nicht nur Webseiten, sondern alle möglichen Formen von digitalen Angeboten. Diese sind vielfältig und umfassen Websites, mobile Apps, Software, stationäre Terminals, Smart TV, iBooks und vieles mehr.
Genauere Informationen finden Sie unter der Rubrik Rechtliches im Handlungsleitfaden des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales.