Gebärdensprache
Beratungsstelle Barrierefreiheit
Hier finden Sie Informationen über die Beratungsstelle Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache.
Über Uns
Wer oder was ist die Beratungsstelle Barrierefreiheit?
Für uns sind grundlegende Vorraussetzungen eines eigenständiges Lebens Inklusion und gemeinschaftliche Teilhabe.
Gemeinsam mit der Bayerischen Staatsregierung arbeiten wir deshalb seit vielen Jahren daran barrierefreies Planen und Bauen zu fördern und voranzubringen.
Das betrifft die eigene Wohnung, ebenso wie den Arbeitsplatz, den öffentlichen Raum oder die digitale Barrierefreiheit.
Zentrale Plattform zur Umsetzung dieses Ziels ist die seit 1984 bestehende Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer. Durch die Förderung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales können wir bayernweit in allen Regierungsbezirken kostenfreie Beratungen rund um das Thema Barrierefreiheit anbieten.
Unser Beratungsangebot richtet sich an Privatpersonen ebenso wie an Fachleute, Institutionen und Firmen.
Alle Ratsuchenden sind willkommen und unsere Expertinnen und Experten nehmen sich Zeit, um bestmöglich zu unterstützen.
Unsere freiberufliche Expertinnen und Experten aus den Bereichen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur, Stadtplanung und Sozialpädagogik geben Ihnen grundlegend neutral und unabhängig Auskunft.
Wir bieten Ihnen Vorträge und Schulungen an. Vor Ort arbeiten wir eng mit unseren Partnern, den Silbsthilfeverbänden, kommunalen Behindertenbeauftragten und Wohnberatungsstellen zusammen.
Ganz bewusst beziehen wir so vielfältige Kompetenz in unsere Beratungen mit ein, um bei allen Fragestellungen zum barrierefreien Planen und Bauen weiterzuhelfen und unterstützen.
Wenn Sie mehr über die Personen wissen möchten, die für unsere Beratungsstelle im Einsatz sind, dann werfen Sie auch einen Blick auf die Rubrik.
An wen richtet sich das Angebot?
Wen berät die Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer und wie sehen die Angebote aus?
Unsere freiberuflichen Expertinnen und Experten sind als Fachberater zur Barrierefreiheit im Einsatz, ob persönlich vor Ort, an festen Beratungsterminen an einem unserer 18 Standorte oder digital im VideoCall oder per Mail.
Die Erstberatung ist kostenlos, neutral und unabhängig.
Unsere Zielgruppe: ALLE
- Betroffene
- Privatpersonen
- Bauherren
- Ratsuchende
- Architekten
- Innenarchitekten
- Landschaftsarchitekten
- Stadtplaner
- Ingenieure
- Handwerker
- Öffentliche Einrichtungen
- Kommunen
- Kirchen
- Träger von Pflegeeinrichtungen
- Sonstige (Verbände, Hersteller, Presse).
Unser Beraterteam berät Sie zu Fragen der Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen:
- Barrierefreiheit von privaten und öffentlichen Bauvorhaben
- Barrierefreiheit bei Planung und Umsetzung von Maßnahmen im städtebaulichen Kontext (Grün-, Frei- und Freizeitraum, öffentlicher Verkehrsraum).
- Für Alle, die Barriereren abbauen wollen, z.B. Kommunen, Firmen, Verbände und Privatpersonen.
- Barrierefreie Arbeitsplätze
- Informationen zu finanziellen Fördermöglichkeiten.
Wir arbeiten eng mit der Stiftung Pfennigparade zusammen. Durch diese Kooperation haben wir auch einen Berater für Leichte Sprache sowie für Informationen rund um digitale Barrierefreiheit im Beraterteam.
Weiterhin bieten wir Vorträge, Lehrgänge, Schulungen und Workshops an - gerne auch in Kooperationen.
Beratungstermin und Kontaktmöglichkeit
Wie bekomme ich einen Beratungstermin?
Am besten nutzen Sie zur Vereinbarung Ihres Beratungsermins unser digitales Kontaktformular.
Über den Butten "Kontakt" landen Sie auf der Onlinemaske "Beratung anfragen". Dort können Sie das gewünschte Thema, zu dem Sie beraten werden möchten, auswählen. Mehrere Themen sind auch möglich.
Wenn Sie Ihr Anliegen oder Ihr Projekt genauer schildern möchten, dann gibt es auch die Möglichkeit, dies in der Nachrichtzeile zu beschreiben.
Bei "Beratungsart" geben Sie an, in welchem Format Sie sich die Beratung wünschen (telefonisch, schriftlich per Mail oder per Videocall).
Falls Sie einen Gebärdensprachdolmetscher benötigen, geben Sie dies gern in der optionalen Nachricht ein. Wir werden dann gemeinsam einen Gebärdensprachdolmetscher suchen. Unsere Experten und Expertinnen sind sensibilisiert.
Gesetze und Verordnungen?
Bei der Erarbeitung und Bewertung von Gesetzen, DIN-Normen und weiteren normativen Festlegungen bringt die Beratungsstelle Barrierefreiheit ihr Know-how aktiv ein.
Dabei ist uns die Erfahrung unserer freiberuflichen Experten und Expertinnen aus den Bereichen Architektur, Innenarchitektur, Stadtplanung und Sozialpädagogik besonders wichtig.
Gesetzliche Rahmenbedingunegn müssen umfassend, praxistauglich und angemessen sein und eine Vielzahl von Interessen einer inklusiven Gesellschaft abbilden und respektieren.
Unser Anspruch ist es, Barrierefreiheit bestmöglich umzusetzen und zugleich Baukultur zu fördern. Dafür setzen wir uns aktiv ein.
Mit unseren Leitfäden zur DIN 18040 Teil 1 bis 3, die wir in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales erstellt haben, bieten wir sowohl bei öffentlichen zugänglichen Gebäuden und bei Wohnungen als auch die öffentlichen Verkehrs- und Freiraum konkretisierende Unterstützung für die Planungs- und Ausführungspraxis.
Ein wichtiger Aspekt ist dabei unter anderem auch das Thema Brandschutz von barrierefreiem Wohnraum.
Weitere Publikationen wie z.B. Leitfaden "Barrierefreie Übergänge im Wohnungsbau (Bestand)" und auch Merkblätter sind auf der Webseite der Beratungsstelle zu finden.
Beratungsthema "Planen und Bauen"
"Planen und Bauen" ist eines der drei Hauptthemen, zu denen unsere Beratungsstelle Barrierefreiheit berät.
Denn Menschen mit motorischen, visuellen, auditiven sowie kognitiven Einschränkungen sind im baulichen Kontext in besonderem Maße auf die Unterstützung, aber auch auf das Verständnis anderer Menschen angewiesen.
Damit Menschen mit und ohne Behinderung selbstbestimmt leben können:
- in der eigenen Wohnung,
- an der Arbeitsstelle
- und in den Bereichen des öffentlichen Lebens,
werden besondere Anforderungen an die gebaute Umwelt gestellt.
Für die komplexen Fragen des barrierefreien Planens und Bauens steht unsere Beratungsstelle zur Verfügung.
Barrierefreiheit von Innen- und Außenräumen stellt einen Mehrwert für alle dar.
Folgende Schwerpunktthemen finden Sie im Bereich "Planen und Bauen"
- Planen und Bauen (Fokus Wohnen)
- Arbeitsstätten
- Landschafts- und Freizeitraum
- Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
- Pflege- und Bildungseinrichtungen
- Tourismus für Alle
- Barrierefreie Gemeinden
- Gesetze, Verordnungen und Normen.
Bei uns bekommen Sie Antworten zu Fragen wie zum Beispiel:
- Muss immer ein Drittel der Wohnungen barrierefrei nach BayBo sein?
- Muss der zu einer Wohnung gehörende Abstellraum oder Parkplatz barrierefrei sein?
- Sind barrierefreie Gästezimmer und -betten in einem Hotel gefordert?
Planen Sie demnächst eine barrierefreie Sanierung, einen Umbau oder einen Hausbau?
Dann melden Sie sich jederzeit bei uns, am besten bevor Sie Ihre Baupläne zur Genehmigung einreichen oder Handwerker beauftragen.
Wir beraten und unterstützen Sie gerne dabei.
Beratungsthema "Soziale Fragen und Förderungen"
Zwei Drittel aller Menschen in Deutschland haben den Wunsch, so lange wie möglich in ihrer Wohnung leben zu können.
Damit dies auch finanziell möglich ist, gibt es eine Vielzahl von Förder und Unterstützungsangeboten. Das Wissen über soziale und finanzielle Fördermöglichkeiten kann die Möglichkeiten des barrierefreien Bauens erweitern und erlaubt gleichzetig mehr Lebensqualität.
Oft machen es staatliche Mittel erst möglich, den Lebensraum an die erforderlichen Bedürfnisse anzupassen.
So bietet unsere Beratungsstelle umfassende Auskünfte über Fördermöglichkeiten im Wohnungsbau, wie auch Förderung bei öffentlichen Gebäuden wie Rathaus, Schulen, Sporteinrichtungen, Gaststätten und vielem mehr.
Unter "Häufige Fragen" finden Sie beispielweise Antworten zu den folgenden Fragen:
- Gibt es ein Einkommensgrenzen bei der Förderung von barrierefreiem Wohnraum?
- Oder wo und wann kann ich die entsprechenden Förderanträge für den barrierefreien Wohnungsumbau stellen?
Haben Sie noch mehr Fragen zu Förderungen? Dann melden Sie sich jederzeit bei uns. Denn Förderungen müssen beantragt werden, bevor man mit dem Bauen beginnt.
Wir beraten und unterstützen Sie gerne dabei.
Beratungsthema "Digitale Barrierefreiheit"
Was ist Digitale Barrierefreiheit?
Was bedeutet Digitale Barrierefreiheit?
Sie bedeutet, dass alle Menschen digitale Medien und Informationen uneingeschränkt und ohne fremde Hilfe nutzen können.
Dann spielen auch technische Voraussetzungen keine Rolle, wie etwa die Benutzung eines bestimmten Hilfsmittels oder Endgeräts.
Kurz gesagt: digitale Barrierefreiheit ist die Voraussetzung, dass alle Menschen auf digitale Angebote zugreifen können.
Dies verbessert auch Ihre Kommunikation.
Gestalten auch Sie Ihren Web-Auftritt, Ihre Webanwendungen und Dokumente barrierefrei.
Wir beraten und unterstützen Sie gerne dabei.
Wer profitiert von Digitaler Barrierefreiheit?
In erster Linie profitieren Menschen mit Einschränkungen von digitaler Barrierefreiheit. Betroffen sind nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch Menschen, die im Umgang mit digitalen Anwendungen ungeübt sind oder vorübergehende Einschränkungen haben.
Dabei können Menschen auf verschiedene Arten eingeschränkt sein: die Einschränkungsarten betreffen das Sehen, Hören, Bewegen, Verstehen und Sprechen.
Beachtet man all diese Faktoren, ist digitale Barrierefreiheit für etwa 10 % der Bevölkerung unerlässlich. Sie können ansonsten am digitalen Leben nicht selbstständig teilhaben.
Aber auch Menschen mit leichteren Einschränkungen profitieren von digitaler Barrierefreiheit, wie zum Beispiel Nicht-Muttersprachler und Nicht-Muttersprachlerinnen oder ältere Menschen.
Diese Gruppe betrifft etwa 30 % der Bevölkerung.
Wer muss die Anforderungen erfüllen und was betrifft es?
Wer muss die Anforderungen erfüllen und was betrifft es?
In der EU sind öffentliche Stellen dazu verpflichtet, digitale Barrierefreiheit umzusetzen. Die Private Wirtschaft wird erstmals aufgefordert, verschiedene digitale Angebote barrierefrei umzusetzen.
Diese Aufforderung erfolgte durch den European Accessibility Act. Digitale Barrierefreiheit betrifft nicht nur Webseiten, sondern alle möglichen Formen von digitalen Angeboten.
Diese sind vielfältig und umfassen Websites, mobile Apps, Software, stationäre Terminals, Smart Tv, iBooks und vieles mehr.
Genauere Informationen, wer was umsetzen muss, finden Sie im Menü unter der Rubrik Rechtliches. Im Menü finden Sie auch detaillierte Informationen zu Formaten wie Webseiten, Apps und einige mehr.
Beratungsthema "Leichte Sprache und Unterstütze Kommunikation"
Beratungsangebot Leichte Sprache und Unterstütze Kommunikation
Sie haben Fragen zu Leichter Sprache? Dann vereinbaren Sie eine
kostenlose Erstberatung.
Wir beraten zu folgenden Themen:
- Allgemeine Informationen über Leichte Sprache (z. B.: Was genau ist Leichte Sprache? Was ist der Unterschied zwischen Leichter und einfacher Sprache? Wer ist die Zielgruppe, welche weiteren Nutzergruppen gibt es? Wie läuft ein Übersetzungsauftrag ab? Wo kann ich einen Text in Leichte Sprache übersetzen lassen?Erstberatung zur Umsetzung Ihres Übersetzungsprojekts
- Beratung von Menschen mit Lernschwierigkeiten (z. B.: Habe ich ein Recht auf Leichte Sprache? Wo finde ich Informationen in Leichter Sprache? Wie begegne ich Vorurteilen gegenüber der Leichten Sprache?)
- Beratung im inklusiven Team: Vereinbaren Sie einen Termin mit einer Beraterin und einer Prüferin/Nutzerin der Leichten Sprache. Warum ist Leichte Sprache so wichtig? Was denken Menschen mit Lernschwierigkeiten? Was ist ihnen wichtig? Welche (sprachlichen) Barrieren gibt es für sie? Fragen Sie direkt bei der Zielgruppe nach!
Wir freuen uns auf Ihre Fragen und unterstützen Sie mit Beratung und
Fachwissen!
Leichte Sprache
Sie haben Fragen zu Leichter Sprache? Dann vereinbaren Sie eine
kostenlose Erstberatung.
Wir beraten zu folgenden Themen:
- Allgemeine Informationen über Leichte Sprache (z. B.: Was genau ist Leichte Sprache? Was ist der Unterschied zwischen Leichter und einfacher Sprache? Wer ist die Zielgruppe, welche weiteren Nutzergruppen gibt es? Wie läuft ein Übersetzungsauftrag ab? Wo kann ich einen Text in Leichte Sprache übersetzen lassen?Erstberatung zur Umsetzung Ihres Übersetzungsprojekts
- Beratung von Menschen mit Lernschwierigkeiten (z. B.: Habe ich ein Recht auf Leichte Sprache? Wo finde ich Informationen in Leichter Sprache? Wie begegne ich Vorurteilen gegenüber der Leichten Sprache?)
- Beratung im inklusiven Team: Vereinbaren Sie einen Termin mit einer Beraterin und einer Prüferin/Nutzerin der Leichten Sprache. Warum ist Leichte Sprache so wichtig? Was denken Menschen mit Lernschwierigkeiten? Was ist ihnen wichtig? Welche (sprachlichen) Barrieren gibt es für sie? Fragen Sie direkt bei der Zielgruppe nach!
Wir freuen uns auf Ihre Fragen und unterstützen Sie mit Beratung und
Fachwissen!
Unterstütze Kommunikation
Sie haben Fragen zur Unterstützten Kommunikation? Dann vereinbaren
Sie eine kostenlose Erstberatung.
Wir beraten zu folgenden Themen:
- allgemeine Informationen über Unterstützte Kommunikation, z. B. Zielgruppen und Funktionen der Unterstützten Kommunikation, Anwendungsbereiche, Kommunikationsformen und -hilfen (körpereigen, nicht-elektronisch und elektronisch) und allgemeine Informationen zur Versorgung mit Kommunikationshilfen
- Beratung für Menschen, die unterstützt kommunizieren wollen und Beratung für bereits unterstützt kommunizierende Menschen, deren Angehörige und Bezugspersonen
Wir freuen uns auf Ihre Fragen und unterstützen Sie mit Beratung und
Fachwissen!