Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Beratungsstelle Barrierefreiheit ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit der Bayerischen Digital-Verordnung (BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Web-Adresse: www.beratungsstelle-barrierefreiheit.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website wurde nach den Richtlinien für barrierefreie Informationstechnik entwickelt und gepflegt: Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen (Englisch).

Nicht barrierefreie Inhalte

Nach dem aktuellen Stand sind die Inhalte dieser Webseite nach den Kriterien der BayDiV, BITV 2.0 und EN 301549 barrierefrei.

An der Behebung der Stellen, die nicht barrierefrei sind, arbeiten wir stetig. Sollten Sie Probleme mit der Nutzung einzelner Angebote haben, wenden Sie sich bitte an info@beratungsstelle-barrierefreiheit.de.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16. Juli 2024 erstellt. Die Bewertung beruht auf einer Einschätzung der Pfennigparade ChancenWerk GmbH, einer zertifizierten BIK-BITV-Prüfstelle. Die Bewertung beruht auf dem durchgeführten BIK BITV-Test.

Grundlage für den BITV-Test ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vom 21. Mai 2019 bzw. die in der BITV referenzierte EN 301 549 V3.2.1 (PDF). Die europäische Norm EN 301 549 enthält neben den WCAG 2.1-Kriterien für den Bereich Web weitere verpflichtende Anforderungen (siehe Annex A, Tabelle A.1 (PDF)). Diese werden seit 01.03.2021 im BITV-Test geprüft. Hinsichtlich der Konformitätsaussage gilt zu beachten:

  • Eine Webseite gilt als BITV- / EN 301 549-konform, wenn sie alle Anforderungen der BITV 2.0 / EN 301 549 für den Bereich Web erfüllt.
  • Wird einer der Prüfschritte des BITV-/EN 301 549-Tests für eine Webseite als „nicht erfüllt“ oder als nur „teilweise erfüllt“ bewertet, so kann diese Seite nicht als BITV-konform gelten.
  • Die Konformitätsaussage gilt nur für geprüfte Seiten. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auf Seiten, die nicht Teil der Seitenauswahl sind, Mängel auftreten.

Die Erklärung wurde zuletzt im Juli 2024 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter info@beratungsstelle-barrierefreiheit.de.

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter info@beratungsstelle-barrierefreiheit.de. einholen.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Bayerische Architektenkammer

Anschrift: Waisenhausstraße 4 | 80637 München
E-Mail: info@beratungsstelle-barrierefreiheit.de
Tel. +49 89 139880-80

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik

St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@remove-this.bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html