Gesetze, Verordnungen und Normen
Mitwirkung bei der Erstellung von DIN-Normen und Planungshilfen
Die Beratungsstelle Barrierefreiheit bringt ihr Know-how aktiv bei der Erarbeitung und Bewertung von Gesetzen, DIN-Normen und weiteren normativen Festlegungen ein. Dabei ist uns die Erfahrung unserer freiberuflichen Expertinnen und Experten aus den Bereichen Architektur, Innenarchitektur, Stadtplanung und Sozialpädagogik besonders wichtig.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Gesetzliche Rahmenbedingungen müssen umfassend, praxistauglich und angemessen sein sowie eine Vielzahl von Interessen einer inklusiven Gesellschaft abbilden und respektieren. Unser Anspruch ist es, Barrierefreiheit bestmöglich umzusetzen und zugleich Baukultur zu fördern. Dafür setzen wir uns aktiv ein.
Kooperation mit den Bayerischen Staatsministerien
Mit unseren Leitfäden zur DIN 18040 Teil 1 bis 3, die wir in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales erstellt haben, bieten wir konkretisierende Unterstützung für die Planungs- und Ausführungspraxis sowohl bei öffentlich zugänglichen Gebäuden oder bei Wohnungen als auch im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum. Ein wichtiger Aspekt ist dabei unter anderem auch das Thema "Brandschutz von barrierefreiem Wohnraum".
Häufige Fragen
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Ja.
Das Dokument ist zu finden unter der Seite der Technischen und sonstigen Bestimmungen im Bauordnungsrecht des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr und hat vollumfänglich Gültigkeit.
Hinweis: Die Bezeichnungen der Anlagen zur BayTB sind nicht aktualisiert und müssen angeglichen werden. Siehe hierzu auch das Merkblatt 08 der Bayerischen Architektenkammer, Abschnitt 1.4
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Nein.
Beide Abschnitte enthalten gemäß dem Schreiben „Erläuterungen zur Anwendung der DIN 18040-1 und -2 als Technische Baubestimmungen“ der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 21.06.2013 unbestimmte Rechtsbegriffe. Deshalb sind diese Normabschnitte nicht verbindlich anzuwenden, da sie „überwiegend Hinweischarakter“ haben.