Bayerische Architektenkammer

Der barrierefreie Zugang zur Bayerischen Architektenkammer. Rechts im Hintergrund steht der Altbau und links der Neubau
Eine Abendaufnahme des Neubaus der Bayerischen Architektenkammer. Drinnen sind Lichter an.

Littmann-Bau, Bayerische Architektenkammer

Architektur: Heilmann & Littmann, München

Foto: Thilo Härdtlein

Die Bayerische Architektenkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, der alle Architektinnen und Architekten, Innenarchitektinnen und Innenarchitekten, Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten sowie Stadtplanerinnen und Stadtplaner in Bayern als Pflichtmitglied angehört.

Sie ist ein Teil mittelbarer Staatsverwaltung und damit in deren Tätigkeit eingebunden. Ihre Aufgaben sind im Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz – BauKaG) festgelegt.

Geschichte

Die Bayerische Architektenkammer – durch Landtagsbeschluss am 1. Januar 1971 errichtet – ist ein wichtiges Ordnungsinstrument im Bereich des Planens und Bauens. Ihre Mitglieder unterstützt sie auf berufspolitischer Ebene, den Bauherren garantiert sie den hohen Qualitätsstandard der ihr angehörenden Mitglieder.

Von 1990 bis zu seinem Tod im Jahr 2014 war Gründungspräsident Ernst Maria Lang Ehrenpräsident der Bayerischen Architektenkammer.

Aktuell

Seit dem 25. Juni 2021 steht Präsidentin Prof. Lydia Haack an der Spitze der Bayerischen Architektenkammer. Ehrenpräsident ist seit dem 25. November 2016 Lutz Heese.

Weitere Infos finden Sie auf der Seite der Bayerischen Architektenkammer: www.byak.de