Unterstützte Kommunikation
Kostenfreie Erstberatung zu Unterstützter Kommunikation
Sie haben Fragen zur Unterstützten Kommunikation? Dann vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung.
Wir beraten zu folgenden Themen:
- allgemeine Informationen über Unterstützte Kommunikation, z. B. Zielgruppen und Funktionen der Unterstützten Kommunikation, Anwendungsbereiche, Kommunikationsformen und -hilfen (körpereigen, nicht-elektronisch und elektronisch) und allgemeine Informationen zur Versorgung mit Kommunikationshilfen
- Beratung für Menschen, die unterstützt kommunizieren wollen und Beratung für bereits unterstützt kommunizierende Menschen, deren Angehörige und Bezugspersonen
Wir freuen uns auf Ihre Fragen und unterstützen Sie mit Beratung und Fachwissen!
Häufige Fragen
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Nein.
Unterstützte Kommunikation kann eine Hilfe für eine Vielzahl unterschiedlicher Personen sein. Dies müssen nicht ausnahmslos Menschen mit einer geistigen Behinderung sein. Kommunikation und Sprache können aus den unterschiedlichsten Gründen beeinträchtigt sein, z. B. durch Verzögerung in der Sprachentwicklung oder durch erworbene Sprachstörungen nach Schädigung des Gehirns. Auch hier bietet Unterstützte Kommunikation Hilfen an, um betroffenen Personen die Kommunikation im Alltag zu ermöglichen oder zu erleichtern.
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Nein.
Unterstützte Kommunikation setzt an den vorhandenen kommunikativen Fertigkeiten einer Person an. Das bedeutet, dass es keine Voraussetzungen gibt, die erfüllt werden müssen, damit Unterstützte Kommunikation genutzt werden kann.
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Nein.
Unterstützte Kommunikation bietet eine Vielzahl an Kommunikationshilfen. Neben Talkern gibt es z. B. auch Kommunikationstafeln und –ordner oder einfache sprechende Tasten. Wichtig ist, dass die eingesetzten Kommunikationshilfen an die motorischen und kognitiven Fähigkeiten der betroffenen Person individuell angepasst sind und in den verschiedensten Alltagssituationen genutzt werden können
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Nein.
Meistens ist die Versorgung erst der Anfang um unterstützt kommunizieren zu können. Zunächst müssen sich sowohl die versorgte Person, deren Familienangehörige als auch weitere Personen im Umfeld der unterstützt kommunizierenden Person mit der Kommunikationshilfe vertraut machen. Konkret bedeutet dies, die Kommunikationshilfe bedienen und in sozialen Interaktionen zum Kommunizieren einsetzen zu können. Das Ziel ist es, dass die Kommunikationshilfe in möglichst vielen Alltagssituationen und Lebensbereichen von allen genutzt wird, um sich an die Kommunikation über eine Kommunikationshilfe zu gewöhnen. -
Für die Finanzierung einer Kommunikationshilfe sind in Deutschland in der Regel die Krankenkassen zuständig. Kommunikationshilfen finden sich im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung unter der Produktgruppe 16 wieder. Bei privaten Krankenversicherungen gilt es, in den Tarifbestimmungen des Anbieters der privaten Krankenversicherung zu prüfen, ob die Kosten für eine Kommunikationshilfe übernommen werden.