Arbeitsstätten

Barrierefreiheit am Arbeitsplatz

Das Leben mit einer Behinderung erfordert ein hohes Maß an Disziplin, Kraft und Engagement. Nur so ist es möglich, die vielfältigen Herausforderungen im Alltag zu meistern. Das gilt nicht nur im privaten, sondern auch im beruflichen Umfeld.

Ein barrierefrei gestalteter Arbeitsplatz zählt deshalb zu den notwendigen Voraussetzungen, um auch Menschen mit Behinderung ein eigenständiges Arbeitsleben entsprechend ihrer beruflichen Neigung und Qualifikation zu ermöglichen.

Gesetzliche Vorgaben

Den gesetzlichen Rahmen zur Umsetzung von Barrierefreiheit am Arbeitsplatz bildet unter anderem das landesspezifische Baurecht (Bayerische Bauordnung mit Bezugnahme auf die Norm DIN 18040-1, öffentliche Gebäude) in Kombination mit dem bundesweit geltenden Arbeitsstättenrecht.

Wichtige Bausteine

Die aufgeführten Vorgaben reichen von der barrierefreien Umsetzung von Parkplätzen über die Schaffung von hindernisfreien Zugängen zum Gebäude mithilfe von Rampen oder Aufzügen bis hin zur Gestaltung von barrierefrei nutzbaren Innenräumen. Wichtige Bausteine sind ausreichende Bewegungsflächen und Flurbreiten, schwellenlose Übergänge in allen relevanten Arbeitsbereichen, die Qualität der Bodenbeläge, behindertengerechte Sanitäreinrichtungen und Sozialräume.

Der Arbeitsplatz selbst muss beispielsweise ausreichend Bewegungsfreiheit bieten und sollte bedarfsgerecht so ausgebildet sein, dass er auch von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Rollstuhl bequem unterfahren werden kann.

Häufige Fragen