Finanzielle Förderungen
Beratung zu Möglichkeiten der finanziellen Förderung
Der Anspruch auf eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben ist von der EU über die nationale Ebene der Mitgliedstaaten bis auf die Ebene der einzelnen Bundesländer durchgängig verankert.
Zur Umsetzung dieses Anspruchs stehen vielfältige Förderinstrumente zur Verfügung. Um in der komplexen Förderlandschaft das passende Programm für die eigenen Bedürfnisse zu finden, bietet die Bayerische Architektenkammer mit ihrer Beratungsstelle Barrierefreiheit gezielte Förderberatungen für Privatpersonen, aber auch für Fachleute, Institutionen und Firmen an.
Merkblatt
Wichtige Grundlagen und weiterführende Informationen zum Thema "Förderung für Menschen mit Behinderung" haben wir in einem Merkblatt zu finanziellen Förderungsmöglichkeiten zusammengestellt. Diese Informationen werden regelmäßig aktualisiert und im Beratungsgespräch vertiefend erläutert.
Sie können die Förderliste unter diesem Link herunterladen
Häufige Fragen
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Die gängigsten Fördermöglichkeiten sind:
Umbauten können über das Bayerische Wohnungsbauprogramm „Anpassung von Wohnraum an die Behinderung“ mitfinanziert werden.
Diese Förderung ist abhängig vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers und kann bis zu 10.000 € betragen. Sie wird ganz oder teilweise als Zuschuss oder als zinsgünstiges Darlehen gewährt.
Auch bei der Pflegeversicherung können bei Vorliegen eines Pflegegrades finanzielle Zuschüsse bis zu 4.000 € pro Maßnahme beantragt werden. Diese Zuschüsse werden z. B. für Badumbauten, technische Hilfen im Haushalt oder den Einbau eines Treppenlifts gewährt.
Die KfW-Bank bietet darüber hinaus zwei Programme zur finanziellen Unterstützung bei Wohnungsanpassungen. Das Programm 159 ermöglicht die Inanspruchnahme eines vergünstigten Darlehens, das Programm 455 bietet dagegen einen Zuschuss in Höhe von bis zu 10% der förderfähigen Investitionskosten, maximal jedoch 5000 € pro Wohneinheit.
Auch zweckgebundene Stiftungen können einzelfallbezogen zur Mitfinanzierung herangezogen werden.
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Beim zuständigen Landratsamt oder bei einer kreisfreien Stadt bei der Bewilligungsstelle (Bayerisches Wohnungsbauprogramm „Anpassung von Wohnraum an die Behinderung“)
bei der Pflege- oder Krankenkasse
online oder über die Hausbank (KfW)
bei zweckgebundenen Stiftungen
Die Förderanträge müssen in aller Regel vor Beginn der jeweiligen Maßnahme beantragt werden.
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Nein.
Es besteht lediglich über das bayerische Wohnbauförderprogramm die Möglichkeit, allgemein die Schaffung von Wohnraum durch eine Förderung zu ermöglichen.
Diese steht allen Menschen in Abhängigkeit von vier Kriterien (Einkommen, Vermögen, Wohnungsgröße, Tragbarkeit der Belastung) gleichermaßen zu. Besteht beim Antragsteller ein Grad der Behinderung von über 50%, so ist eine um 10% erhöhte Förderung möglich.
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Nein – bei der Pflegekasse und KfW.
Ja – beim Bayerischen Wohnungsbauprogramm und gegebenenfalls bei Stiftungen.