Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum

Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und im öffentlichen Nahverkehr

Mobilität ist wichtig. Sie ist die Grundlage unseres gesellschaftlichen Miteinanders. Um Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen, ist Infrastruktur mit durchgängig barrierefreien Wegeketten und abgestimmten Mobilitätsschnittstellen unerlässlich. Verkehrsflächen, Gehwege, Straßenübergänge und Fußgängerzonen gehören ebenso wie die Gestaltung von Haltestellen des Nah- und Fernverkehrs auf den Prüfstand. Sämtliche Elemente sollten so beschaffen sein, dass sie auch für Menschen mit Behinderung jederzeit erreichbar, bedienbar und nutzbar sind.

Grundvoraussetzungen sind hierfür Bodenbeläge, Übergänge und die behutsame Umsetzung von barrierefreien Leitsystemen, die bestehende bauliche Strukturen einbeziehen.

Leitfaden "Barrierefreies Bauen - 03" - Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum

Neben der Barrierefreiheit müssen auch sicherheitsrelevante Aspekte berücksichtigt werden. Barrierefreie und zukunftsfähige Planungen wägen die konträre Aspekte untereinander ab und führen gegeneinander Anforderungen auf intelligente Weise zum Nutzen aller Beteiligten zusammen.

Eine wichtige Grundlage dazu bietet der Leitfaden "Barrierefreies Bauen", den die Bayerische Architektenkammer gemeinsam mit dem Bayerischen Bauministerium und dem Bayerischen Sozialministerium herausgegeben hat. Der Leitfaden basiert auf dem Regelwerk „18040-3: Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum“.

Die Expertinnen und Experten unseres Teams beraten Sie hierzu gern!

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