Landschafts- und Freizeitraum

Barrierefreiheit in Landschafts- und Freizeiträumen

In Landschafts- und Freizeiträumen wollen wir entspannen und uns vom Alltag erholen. Das gilt für alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen, ob alt oder jung, ob mit oder ohne Einschränkungen. Entsprechend müssen Parks, Gärten und andere Freizeitflächen so gestaltet sein, dass sie von allen Menschen eigenständig und ohne fremde Hilfe bestmöglich genutzt werden können.

Herausforderung in der Praxis

In der Praxis stellt die Umsetzung dieser Anforderung eine große Herausforderung dar. Örtliche Gegebenheiten, die in vielen Fällen wenig veränderbar sind (Topografie ebenso wie bauliche oder nutzungsbedingte Besonderheiten), definieren dabei die Grenzen der Barrierefreiheit. Anders als in Gebäuden ist Barrierefreiheit in Landschafts- und Freizeiträumen deshalb nur selten eins zu eins, sondern oft nur in Teilbereichen umsetzbar.

In der Praxis sind deshalb gute Ideen und Mut zu Kompromissen gefragt. So lassen sich kontextorientierte, intelligente Lösungen schaffen, die die Bedürfnisse aller Menschen berücksichtigen und gleichzeitig den geltenden Normen zum barrierefreien Planen und Bauen Rechnung tragen.