Pflege- und Bildungseinrichtungen
Barrierefreiheit in Pflege- oder Bildungseinrichtungen
Laut Statistischem Bundesamt sind schon heute rund 25 Prozent der Menschen in Deutschland 60 Jahre alt oder älter. Und aufgrund des demografischen Wandels wird das Durchschnittsalter in den kommenden Jahren noch weiter ansteigen.
Wohnungen und Häuser müssen daher möglichst barrierefrei gestaltet werden, so dass Senioren, aber auch Menschen mit Behinderung heute und in Zukunft dort gut, selbstbestimmt und möglichst lange leben können.
Gemeinschaftsleben
Noch höhere Anforderungen gelten für Pflege- oder Bildungseinrichtungen. Damit sich die Bewohnerinnen und Bewohner möglichst einfach bewegen und beschäftigen sowie am Gemeinschaftsleben teilhaben können, müssen unterschiedliche Aspekte berücksichtigt werden. Dazu gehören die Größe und Ausstattung der Zimmer, die Rollstuhl- bzw. Rollator-gerechte Gestaltung von Verkehrswegen sowie die Umsetzung von barrierefreien Badezimmern und Toiletten. Im Rahmen der Umsetzung ist ein Transfer der für den Wohnungsbau geltenden Regeln der DIN 18040-2 mit Blick auf die Anforderungen von Pflegeeinrichtungen erforderlich.
Demenzsensible Architektur
Eine Besonderheit stellen Pflegeeinrichtungen für demenzerkrankte Menschen dar. Wenn Bewohnerinnen und Bewohner mittels Architektur in die Lage versetzt werden, den eigenen Alltag möglichst eigenständig bestimmen und gestalten zu können, dann ist viel erreicht. Zur Umsetzung dieses Anspruchs bietet die Norm DIN 18040-2 ausreichend Gestaltungsspielraum.
Häufige Fragen
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Nein.
Es gibt keine separate Norm für seniorengerechtes Bauen, aber die DIN 18040-2 stellt eine wichtige Planungsgrundlage bei allen Wohnformen für Senioren dar.
Die DIN 18040-2 führt im Vorwort aus:
„Die Norm stellt dar, unter welchen technischen Voraussetzungen bauliche Anlagen barrierefrei sind.
Sie berücksichtigt dabei insbesondere die Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderung, Blindheit, Hörbehinderung (Gehörlose und Schwerhörige) oder motorischen Einschränkungen sowie von Personen, die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen.
Auch für andere Personengruppen wie zum Beispiel groß- oder kleinwüchsige Personen, Personen mit kognitiven Einschränkungen, Senioren, Kinder sowie Personen mit Kinderwagen oder Gepäck führen einige Anforderungen dieser Norm zu einer Nutzungserleichterung.“Unter Punkt 1. Anwendungsbereich heißt es weiter:
„Für Wohnanlagen für spezielle Nutzergruppen sowie Wohnungen für spezielle Nutzer können zusätzliche oder andere Anforderungen notwendig sein.“Aus der Bewohnerschaft oder einem fachlichen Konzept des Betreibers können sich somit weitere Anforderungen ergeben, die im Rahmen der Planung abzufragen und mit allen Beteiligten abzustimmen sind. Exemplarisch wäre hier eine demenzsensible Gestaltung zu nennen.
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Nein.
DIN 18040-1 stellt unter Pkt. 5.3 dar, wie barrierefreie Sanitärräume für Erwachsene gestaltet werden müssen.
Für barrierefreie WCs für Kinder gibt es keine vergleichbaren normative Vorgaben.Es ist für den allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr mindestens ein WC gemäß DIN 18040-1 einzuplanen, das auch erwachsenen Besuchern zur Verfügung steht, z. B. den Eltern. Die Notwendigkeit bzw. die Anforderungen an barrierefreie Sanitärräume für Kinder ist unbedingt frühzeitig mit Trägern und zuständigen Behörden abzustimmen. Sie sollen angepasst an ihr Alter eine weitgehend selbstständige Nutzung auch für Kinder mit Einschränkungen ermöglichen. Empfehlenswert sind dabei auch Wickel- und Waschplätze für größere Kinder.