Pflege- und Bildungseinrichtungen

Barrierefreiheit in Pflege- oder Bildungseinrichtungen

Laut Statistischem Bundesamt sind schon heute rund 25 Prozent der Menschen in Deutschland 60 Jahre alt oder älter. Und aufgrund des demografischen Wandels wird das Durchschnittsalter in den kommenden Jahren noch weiter ansteigen.

Wohnungen und Häuser müssen daher möglichst barrierefrei gestaltet werden, so dass Senioren, aber auch Menschen mit Behinderung heute und in Zukunft dort gut, selbstbestimmt und möglichst lange leben können.

Gemeinschaftsleben

Noch höhere Anforderungen gelten für Pflege- oder Bildungseinrichtungen. Damit sich die Bewohnerinnen und Bewohner möglichst einfach bewegen und beschäftigen sowie am Gemeinschaftsleben teilhaben können, müssen unterschiedliche Aspekte berücksichtigt werden. Dazu gehören die Größe und Ausstattung der Zimmer, die Rollstuhl- bzw. Rollator-gerechte Gestaltung von Verkehrswegen sowie die Umsetzung von barrierefreien Badezimmern und Toiletten. Im Rahmen der Umsetzung ist ein Transfer der für den Wohnungsbau geltenden Regeln der DIN 18040-2 mit Blick auf die Anforderungen von Pflegeeinrichtungen erforderlich.

Demenzsensible Architektur

Eine Besonderheit stellen Pflegeeinrichtungen für demenzerkrankte Menschen dar. Wenn Bewohnerinnen und Bewohner mittels Architektur in die Lage versetzt werden, den eigenen Alltag möglichst eigenständig bestimmen und gestalten zu können, dann ist viel erreicht. Zur Umsetzung dieses Anspruchs bietet die Norm DIN 18040-2 ausreichend Gestaltungsspielraum.

 

Häufige Fragen