Barrierefreiheit als Nutzen für alle
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Der Ausdruck barrierefrei rückt verstärkt in das öffentliche Bewusstsein. Die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit definiert den Begriff Barrierefreiheit folgendermaßen:
„Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) spricht man von Barrierefreiheit, wenn Menschen mit und ohne Behinderung eine von Menschen gestaltete Umwelt gleichermaßen nutzen können. In diesem Sinne bedeutet Barrierefreiheit eine allgemeine Gestaltung für einen unbestimmten Personenkreis.“
Aber Barrierefreiheit ist mehr als ein gestalterisches Element, mehr als die Rampe vor der Tür, der barrierefreie Zugang oder ein Leitsystem für Blinde. „Ob man acht oder achtzig ist, man will, dass die Welt für einen funktioniert.“ Dieser Satz bringt ein allgemeingültiges Anrecht auf den Punkt. Etwas ist barrierefrei, wenn Menschen mit und ohne Behinderung es in allgemein üblicher Weise nutzen können. Gleiche Bedingungen für alle. Von den Vorteilen einer barrierefreien Umgebung profitieren nicht nur Menschen mit dauerhaften körperlichen Einschränkungen. Auch bei temporären Einschränkungen, wie bei Patienten mit Gipsbeinen und Krücken im Krankenhaus oder in der Rehaklinik, machen sich die Vorzüge schnell bemerkbar. Den Kinderwagen durch einen barrierefreien Wohnungszugang in die barrierefreie Wohnung zu schieben, wird von Familien mit kleinen Kindern ebenso geschätzt wie die Erleichterung bei alltäglichen Tätigkeiten, die über den Aufzug transportiert werden können anstelle einer Treppe. Erreichbarkeit, Erkennbarkeit, Passierbarkeit und Bedienbarkeit sind die Ansätze, die zugrunde gelegt werden müssen, um Produkte, Räume und Anwendungen so zu entwerfen, dass sie von allen sowohl als attraktiv wahrgenommen werden als auch eine nahezu lebenslange, komfortable Nutzung ermöglichen.
Autorin: Eva Herrmann
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