20.12.2023

Barrierefreie Webseite: 5 Tipps für Auftraggeber, um einen qualifizierten Dienstleister zu finden

Digitale Barrierefreiheit

Bildschirm mit hervorgehobenen gegliederten Inhalten

Die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit verlangt Fachwissen bei Auftraggebern und Dienstleistern. Doch wie kann ich als Auftraggeber sicherstellen, dass Dienstleister im Bereich der digitalen Barrierefreiheit die entsprechende Expertise mitbringen?

Dieser Artikel gibt Ihnen 5 praktische Tipps, um qualifizierte Anbieter zu identifizieren und auszuwählen.

Tipp 1: Machen Sie sich mit den Anforderungen an eine barrierefreie Webseite vertraut.

Bevor man sich auf die Suche nach einem Anbieter macht, ist es wichtig, die eigenen Anforderungen zu verstehen. Warum ist digitale Barrierefreiheit für bestimmte Personen wichtig? Welche Standards und Richtlinien müssen eingehalten werden?  Wie kann ich die Anforderungen aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und der EN 301549 umsetzen?

Ein fundiertes Verständnis dieser Faktoren bildet die Grundlage für die Auswahl eines geeigneten Anbieters. Für eine Einordnung der Anforderungen, lesen Sie unseren Bereich über barrierefreie Webauftritte. Sie können sich aber auch bei unabhängigen Stellen wie der Aktion Mensch informieren, was eine barrierefreie Webseite ausmacht.

Tipp 2: Klare Kommunikation der Anforderungen für eine barrierefreie Webseite

Um sicherzustellen, dass die Website barrierefrei umgesetzt wird, müssen Auftraggeber klare Anforderungen an die Dienstleister kommunizieren. In Deutschland gelten die Anforderungen der BITV 2.0 bzw. der entsprechenden Landesverordnungen wie in Bayern der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV). Diese Verordnungen basieren im Wesentlichen auf den Anforderungen, die durch die EN 301 549 und die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) standardisiert sind.

Wichtig! Wenn Sie einen Dienstleister mit der Erstellung einer Website oder einer (mobilen) Anwendung beauftragen, sollten Sie bereits in der Ausschreibung auf die Verpflichtung zur Barrierefreiheit hinweisen und diese einfordern. Nennen Sie in der Ausschreibung die konkrete technische Norm, nach der Ihr digitales Produkt barrierefrei sein soll. Für Webseiten wäre dies die EN 301549, Kapitel 9.

Tipp 3: Überprüfung der technischen Kenntnisse und Kompetenzen des Dienstleisters im Bereich barrierefreie Webseiten

Ein wichtiger Faktor bei der Auswahl eines Dienstleisters für die Erstellung einer barrierefreien Webseite ist die Überprüfung seiner technischen Kenntnisse und Kompetenzen in diesem Bereich. Zertifizierungen der Mitarbeitenden, beispielsweise durch die International Association of Accessibility Professionals (IAAP) oder des BIK-Prüfverbundes, können ein Zeichen für die Qualität eines Anbieters sein. Nach solchen Qualifikationen zu Fragen, kann helfen die fachlichen Fähigkeiten eines Dienstleisters einschätzen zu können.

Wichtig! Stellen Sie sicher, dass der Dienstleister über umfassende Kenntnisse der EN 301549 verfügt und weiß, wie diese gesetzlichen Forderungen praktisch umzusetzen sind. Hilfestellungen für ihr Verständnis der Anforderungen gibt es in der Handreichung für barrierefreie UI-Elemente der BFIT-Bund oder in den Prüfschritten des BIK-BITV-Tests.

Tipp 4: Bewertung des Portfolios und Referenzen von Dienstleistern

Eine gründliche Recherche ist entscheidend, um potenzielle Anbieter zu identifizieren. Hinweise von Beratungsstellen und Empfehlungen von anderen Organisationen können wertvolle Informationen liefern.

Überprüfen Sie zu denen in jedem Fall die Reputation der Anbieter, indem Sie nach Referenzen suchen und bisherige Projekte analysieren. Achten Sie insbesondere darauf, ob eine Agentur nachweislich barrierefreie Webseiten entwickelt hat. Lassen Sie sich diese Referenzen zeigen und erklären, warum diese Webseiten barrierefrei sind.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit der jeweiligen Seite gibt Hinweise auf die Genauigkeit der Umsetzung. Oft hilft es auch, den Herausgeber der Website zu kontaktieren und zu fragen, ob dieser mit der Umsetzung zufrieden war.  Falls Sie nicht wissen, wie barrierefreie Webseiten aussehen, werfen Sie einen Blick in den Katalog des BIK-Prüfverbundes mit barrierefreien Webseiten und Agenturen. Dort finden Sie eine Reihe von Seiten, die nach dem Verfahren des BITV-Testes als barrierefrei zertifiziert wurden. Dort finden Sie auch Agenturen, die barrierefreie Webseiten umgesetzt haben.

Tipp 5: Transparente Kommunikation über Budget, Zeitplanung und Projektmanagement bei der Umsetzung einer barrierefreien Webseite

Die Kommunikation mit dem Anbieter spielt eine wichtige Rolle. Ein seriöser Anbieter wird bereit sein, alle Fragen zu beantworten, Details zu seinen Prozessen zu teilen und klare Vereinbarungen zu treffen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Umsetzung einer barrierefreien Webseite ist eine transparente Kommunikation über Budget, Zeitplanung und Projektmanagement. Dabei geht es nicht nur darum, dem Dienstleister klare Vorgaben zu machen, sondern auch um eine offene und ehrliche Zusammenarbeit. Nur so können mögliche Probleme frühzeitig erkannt und gelöst werden.

Achten Sie auch darauf, dass keine einfachen Lösungen angeboten werden. Derzeit gibt es Anbieter, die behaupten, mit der einfachen Installation eines Tools seien die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Wie wir in unserem Artikel über Overlays beschrieben haben, ist dies nicht der Fall.

Fazit

Digitale Barrierefreiheit ist nicht nur eine ethische Verpflichtung, sondern für öffentliche Stellen und bald für Unternehmen ein gesetzlicher Standard. Bei der Auswahl eines Anbieters ist Vorsicht geboten. Durch umfassende Recherche, klare Kommunikation und die Berücksichtigung von Zertifizierungen können öffentliche Stellen und Unternehmen sicherstellen, dass sie mit verlässlichen Partnern zusammenarbeiten, um digitale Inhalte für alle zugänglich zu machen.

 

 

Ihre Meinung interessiert uns! Schreiben Sie einen Kommentar