06.03.2024

Barrierefreie Links und Linktexte - Was muss man beachten?

Digitale Barrierefreiheit

Stiftung Pfennigparade
Hand hält Smartphone. Auf dem Display sieht man einen Button mit der Aufschrift LINK.

Stiftung Pfennigparade

Links werden überall im World Wide Web und auf fast allen Webseiten verwendet. Will man Links und Linktexte für Menschen mit Behinderung zugänglich machen, gibt es einiges zu beachten. Was das ist, lesen Sie im Artikel.

Für wen sind barrierefreie Links und Linktexte wichtig?

Wie in fast allen Bereichen der digitalen Barrierefreiheit, profitiert nicht nur eine Personengruppe mit einer bestimmten Einschränkung von barrierefreien Links, sondern mehrere.

Blinde Menschen beispielsweise navigieren mit einem Screenreader und der Tastatur über die Webseite. Sie können entweder den gesamten Content-Bereich auslesen lassen oder von Link zu Link springen. Springen Sie von Link zu Link, werden nur die Linktexte hintereinander ausgelesen. Daher ist es für blinde Menschen wichtig zu wissen, worum es sich bei dem Link genau handelt und wohin er führt.

Neben blinden Menschen navigieren aber auch manche Menschen mit einer motorischen Einschränkung mit der Tastatur über die Webseite. Für diese Nutzergruppe ist es wichtig, ein visuelles Feedback zu bekommen, ob ein Link angesprungen wird oder nicht. Dies wird in der Regel über eine Farb- und Formveränderung des Links erreicht.

Bei der Verwendung von Farbe als Hinweis auf eine Verlinkung wiederum ist zu beachten, dass diese Farbinformation oder Farbveränderung nicht der einzige Hinweis auf die Verlinkung sein darf. Für Menschen mit einer Farbfehlsichtigkeit oder anderen Seheinschränkung ist diese Information unter Umständen nicht unterscheidbar.

Anforderungen an barrierefreie Links

Aus den verschiedenen Einschränkungsarten von Menschen mit Behinderung leiten sich nun folgende Anforderungen an barrierefreie Links ab:

  • Aussagekräftige Linktexte: Ziel und Zweck sollen aus dem Linktext hervorgehen oder aus dem direkten Kontext des Links ermittelbar sein. So können blinde Menschen mit ihrem Screenreader leicht entscheiden, ob sie dem Link folgen möchten oder nicht. Ein gutes Beispiel für einen aussagekräftigen Linktext, der Auskunft über das Ziel gibt, wäre beispielsweise: „Lesen Sie den Artikel zum Thema barrierefreie Farbkontraste auf der Webseite der Beratungsstelle Barrierefreiheit“.
  • Unterscheidbare Linktexte: Screenreader bieten die Möglichkeit, sämtliche Linktexte der Seite vorzulesen. Werden mehrere Links auf einer Seite gleich benannt, kann man als blinder Mensch nicht unterscheiden, was hinter dem jeweiligen Link steckt.
    Schlecht wäre zum Beispiel, wenn auf einer Seite mehrfach der Text „hier klicken“ oder „mehr“ verlinkt wird. Versuchen Sie daher, den Link möglichst aussagekräftig und unterscheidbar zu schreiben.
  • Verlinkung in andere Dateiformate: Wird nicht auf eine andere Webseite, sondern beispielsweise auf eine Datei verlinkt, sollte sie zudem das Dateiformat im Linktext angegeben. Benennen Sie daher den Link möglichst aussagekräftig nach dem Inhalt des Dokumentes und geben Sie das Dateiformat an.
    Unser Tipp: Natürlich sollten die verlinkten Dateien auch barrierefrei sind sein. Sind Sie das nicht, ist es zumindest hilfreich anzugeben, dass es sich um eine nicht barrierefreie Datei handelt. Gutes Beispiel: Download Merkblatt Alternativtexte (barrierefreies PDF).
  • Konsistente Verlinkungen: Wenn Sie über Ihre gesamte Homepage hinweg häufiger auf eine bestimmte Seite verlinken, achten Sie darauf, dass diese Bezeichnung möglichst konsistent sein sollte. Verweisen sie beispielsweise von mehreren Seiten immer auf ihre Kontaktseite, benennen Sie die Verlinkung immer konsequent mit „Kontakt“ und nicht beispielsweise ein anderes Mal mit „Schreiben sie uns“.
  • Tastaturbedienung: alle Verlinkungen auf einer Webseite sollten mit der Tastatur erreichbar sein. Testen können Sie das, indem Sie über die Tabulatortaste auf der Tastatur durch die Webseite springen. Achten Sie nun darauf, ob Sie alle Verlinkungen erreichen können und, ob Sie visuell erkennen, dass der Fokus auf dem Link liegt (bspw. durch eine Umrahmung oder Unterstreichung).
  • Farbe und Kontrast: werden verlinkte Textpassagen farblich gekennzeichnet, ist es wichtig, dass auch diese Farbkombination barrierefrei ist. Jedoch sollte vermieden werden, dass der Link nur über Farbe erkannt werden kann. Diese Information wäre für Menschen, die keine Farbe wahrnehmen können, nicht wahrnehmbar. Stellen Sie also sicher, dass alle verlinkten Passagen durch ein zweites Unterscheidungsmerkmal erkennbar sind, wie beispielsweise eine Unterstreichung. Stellen Sie das bestenfalls universell über die gesamte Webseite hinweg im CSS ein.
  • Verlinkte Grafiken: ist eine Grafik wie ein Bild mit der Funktionalität versehen, dass diese beim Klicken auf eine andere Webseite verlinkt, sollte man einen geeigneten Alternativtext für die Grafik schreiben. Beschreiben Sie bei einer verlinkten Grafik im Alternativtext sowohl den Inhalt der Grafik als auch das Linkziel. Wenn beispielsweise das Logo Bayern Barrierefrei verlinkt ist, sollte im Alternativtext stehen: "Logo Bayern Barrierefrei - zur Webseite Bayern Barrierefrei".

Fazit

Bei barrierefreien Verlinkungen gibt es einiges zu beachten. Aus den verschiedenen Einschränkungsarten von Menschen mit Behinderung ergeben sich eine Reihe von Anforderungen. Linktexte sollten immer aussagekräftig, unterscheidbar und konsistent sein. Außerdem sollten Verlinkungen tastaturbedienbar- und ohne Farben erkennbar sein. Bei verlinkten Grafiken oder Verlinkungen in andere Dateiformaten sollte zudem Auskunft über das Linkziel gegeben werden. Beachtet man diese Faktoren, werden Links für alle Menschen zugänglich.

 

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