Aktuelle Fördermöglichkeiten für den Bau von Mietwohnungen
Planen und Bauen
Finanzielle Unterstützung u.a. beim Barrierefreien (Um)Bauen im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms
Durch die Anhebung der Einkommensgrenze sind die Fördermittel für den Um(Bau) von Mietraumwohnungen für einen erweiterten Personenkreis zugänglich gemacht worden. Das Angebot ist Teil des Bayerischen Wohnungsbauprogramms zur Förderung von Mietraumwohnungen. Ziel des Programms besteht darin, Bauvorhaben zu fördern, die zur Reduzierung der Nutzung von Grund und Boden beitragen und im Zusammenhang mit einem bestehenden Bauwerk, einem Umbau oder einem Anbau geplant sind. Förderempfänger können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.
Eine besondere Unterstützung bietet das Programm für die Schaffung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen. Bauvorhaben für diesen Personenkreis können unter anderem durch eine Erhöhung der Fördersumme für rollstuhlgerechte Wohnungen oder durch das Herabsenken der Miete gefördert werden. Die detaillierten Voraussetzungen sind im aktualisierten Merkblatt (Stand März 2024; Merkblatt Mietwohnraumförderung (bayern.de) aufgeführt. Ein Antrag auf staatliche und kommunale Fördermittel muss vor Baubeginn eingereicht werden.
Konkrete Auskünfte zu wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Einzelheiten des Förderprogramms werden durch die jeweils für den Bauort zuständige Bewilligungsstelle erteilt. Für eine Erstberatung zu geplanten (Um)Baumaßnahmen kann insbesondere auch das kostenfreie Angebot der Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer genutzt werden. Sowohl Bauherren, Architekten als auch Privatpersonen können sich von Expertinnen und Experten der Beratungsstelle zu allen Fragen im baulichen Kontext oder zur Förderung fachkundig beraten lassen.