01.06.2024

06/2024 Europäische Richtlinie EPBD verabschiedet

Klimaschutz

Foto: Foto: Guillaume Perigois on Unsplash

"Gebäudebestand ist wertvoll und die EPBD bildet eine wichtige europäische Grundlage für die nachhaltige Bauwende."

Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer

 

Mit dem Beschluss des Green Deal will Europa bis 2050 erster klimaneutraler Kontinent werden. Dass zur Erreichung des Ziels kein Weg am Gebäudebereich vorbeiführt, zeigen auch die Zahlen: 40% des gesamteuropäischen Energieverbrauchs und mehr als ein Drittel der Treibhausgasemissionen entfallen auf den Gebäudebereich. Ca. 80% dieser Energie werden für Heizen, Kühlen und die Bereitstellung von Warmwasser genutzt. Mit der Novellierung der EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) Ende April 2024 haben die EU-Mitgliedsstaaten nun 2 Jahre Zeit die Rahmenrichtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Ziele der EPBD

Die Dekarbonisierung des gesamten Gebäudebestands bis 2050 steht mit Sanierungsstrategien und Anforderungen an die Energieeffizienz im Vordergrund, gleichzeitig werden auch Themen wie Innenraumluft-Qualität, Gebäudeautomation, Infrastruktur für nachhaltige Mobilität und nationale Förderprogramme adressiert. Es soll ein stabiles Umfeld für Investitionsentscheidungen geschaffen werden. 85% der Gebäude in Europa wurden vor 2000 gebaut, die Sanierungsrate liegt aktuell bei 1%, auch Neubauten werden noch immer nicht klimaneutral errichtet und betrieben. Die EPBD gibt folgendes vor:

Neubauten

Ab 2028 müssen Neubauten im Eigentum öffentlicher Einrichtungen oder falls sie für die Nutzung durch öffentliche Einrichtungen errichtet werden, ab 2030 alle anderen Neubauten, Nullemissionsgebäude sein. Also Gebäude mit einer sehr hohen Gesamtenergieeffizienz, die am Standort keine CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen und insgesamt im Betrieb keine oder sehr geringe betriebsbedingten Treibhausgas-Emissionen verursachen. Es besteht noch Auslegungsspielraum für die Umsetzung in nationales Recht was "sehr geringe Emissionen" bedeutet.

Es müssen Berechnungen für das Global Warming Potential (GWP) über den gesamten Lebenszyklus erstellt und im Energieausweis dargestellt werden. Für Gebäude über 1.000m² Nutzfläche ab 2028, für alle Neubauten ab 2030.

Bestand: Nichtwohngebäude

Die Mitgliedsstaaten müssen Vorgaben für die Gesamtenergieeffizienz von Nichtwohngebäuden machen und eine Sanierungspflicht einführen. Dabei müssen die energetisch schlechtesten 16% bis 2030, die ineffizientesten 26% bis 2033 saniert werden.

Bestand: Wohngebäude

Statt des ursprünglichen Plans einer gebäudescharfen Sanierungspflicht wurde nun die Einführung nationaler Sanierungspfade beschlossen: Die EPBD gibt vor, dass der Primärenergieverbraucht des gesamten Wohngebäudebestands schrittweise reduziert werden muss: bis 2030 um 16%, bis 2035 um 20–22%, was ungefähr der Effizienzklasse D entspricht. 55% der Einsparungen müssen durch die Sanierung der schlechtesten 43% der Wohngebäude erreicht werden.

Ausnahmen gibt es für Denkmäler, kleine, wenig genutzte Gebäude, Industrieanlagen, religiöse Gebäude u.ä.

Dekarbonisierung

Die EPBD sieht ein Verbot von Heizungen auf Basis fossiler Energieträger ab 2040 vor, eine Förderung solcher Anlagen muss spätestens 2025 enden. Fossile Heizungen werden in Deutschland bereits jetzt nicht mehr gefördert. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) erlaubt aktuell den Betrieb von fossilen Heizungen bis 2044, d.h. hier muss nachgebessert werden. Je nach Gebäudetyp und -größe soll die Installation von Solaranlagen schrittweise ab 2027 für Neubauten, ab 2028 im Bestand vorgeschrieben werden.

Weiteres

  • Verbesserung der Infrastruktur für nachhaltige Mobilität durch Vorgaben zu Fahrradstellplätzen (z.B. 2 Fahrradstellplätze je Wohneinheit) und Ladeeinrichtungen für die Elektromobilität
  • Erarbeitung eines Intelligenzfähigkeitsfaktors für Gebäude: dieser hilft, die Fähigkeit eines Gebäudes einzuschätzen, den Betrieb und damit Energieeffizienz an den Bedarf der Nutzenden und des Netzes anzupassen
  • Einführung eines Renovierungspasses, ähnlich dem in Deutschland bereits verwendeten iSFP (individueller Sanierungsfahrplan)
  • Einführung eines digitalen (europäischen) Energieausweises, mit Darstellung der Ergebnisse der Lebenszyklusanalyse im Energieausweis
  • Einrichtung einer nationalen Datenbank über die Gesamtenergieeffizienz jedes einzelnen Gebäudes

Autorinnen: Andrea Bitter und Kathrin Valvoda

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