01.03.2022

03/2022 Energieeffizienzhäuser: Stop-and-go

Klimaschutz

Architektouren 2021, Sanierung und Aufstockung in Holzbauweise, Wohn- und Geschäftshaus in München, Lichtblau Architekten

Architektouren 2021, Sanierung und Aufstockung in Holzbauweise, Wohn- und Geschäftshaus in München, Lichtblau Architekten

Foto: Foto: M. Förtsch

KfW-Förderungen und nachhaltige und energieeffiziente Planungen: Wenden Sie sich mit Ihren Fragen an die BEN – Beratungsstelle Energieeffizienz und Nachhaltigkeit!

Update: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 05.04.2022

Neubauförderung für ener­gie­ef­fi­zi­ente Gebäude startet wieder – Budget von 1 Mrd. Euro steht zur Verfügung

Ab 20.04.2022 können wieder neue Anträge bei der KfW für die "Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 (EH/EG40) - Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen" gestellt werden. Die Neubauförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet damit wieder. Sie ist in dieser Form bis zum 31.12.2022 befristet. Es steht ein Budget von 1 Mrd. Euro für die Neubauförderung zur Verfügung.

Die Neuausrichtung der Neubauförderung soll in drei Schritten erfolgen.

Schritt 1 ist der ab dem 20.04.2022 erfolgende Neustart der EH-40 Neubauförderung. Das Programm EH 40 ist auf eine Milliarde gedeckelt. Die Förderkonditionen werden angepasst. Vor allem werden die Fördersätze halbiert, damit angesichts des begrenzten Fördervolumens, möglichst viele Antragsteller eine Förderung erhalten können. Es ist dennoch davon auszugehen, dass die Mittel sehr schnell ausgeschöpft werden.

In einem zweiten Schritt wird – im Fall der Ausschöpfung des Budgets für dieses Jahr – die Neubauförderung im Programm EH40-Nachhaltigkeit (EH40-NH) nahtlos mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt. Das Programm EH40-Nachhaltigkeit ermöglicht eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG). Dieses Programm in Stufe 2 soll bis zum 31.12.2022 gelten. Das QNG Siegel ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der BEG-Förderung (Bonus im Rahmen der sog. Nachhaltigkeitsklasse der BEG, siehe auch BEN-Blog 10/2021) und wird in der zweiten Stufe dann verpflichtend. Damit wird ein Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt.

Als dritter und finaler Schritt ist dann ab Januar 2023 ein neues umfassendes Programm mit dem Titel "Klimafreundliches Bauen" vorgesehen. Dieses Programm entwickelt das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen weiter und wird insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen. Die genaue Justierung des Programmes wird noch erarbeitet.

Nähere Informationen zu den Konditionen finden Sie hier.

 

BEN-Blog, März 2022

Am 24. Januar 2022 hat die Bundesregierung die staatlichen Förderungen der KfW für Neubauten und Sanierungen überraschend gestoppt. Ab dem 22. Februar 2022 können nun wieder neue Anträge bei der KfW für Sanierungsmaßnahmen gestellt werden.

Betroffen von diesem "stop-and-go" ist ein großer Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Viele Bauherren und Planer sind verunsichert, wie das eigene Projekt vorangebracht werden kann. Zum Förderstopp und zur Wiederaufnahme einzelner Förderungen finden Betroffene und Interessierte 

> Informationen u.a. auf den Websiten der KfW, des BMWI und auf DAB Online.

 

Architekt Ulrich Jung, Fachberater der BEN, hat zum KfW-Förderstopp vorab folgende Fragen beantwortet:

Herr Jung, was empfehlen Sie Hausbesitzern, die aktuell eine energetische Sanierung vornehmen wollten?

Ulrich Jung: Die Sanierungsförderung für Effizienzhäuser der KfW wird ab der 8. Kalenderwoche 2022 mit unveränderten Sanierungstatbeständen wieder aufgenommen werden. Die Förderungen für Einzelmaßnahmen bleiben durchgängig abrufbar. Denn das Thema „Bauen im Bestand“ ist zentraler und unverzichtbarer Bestandteil der politischen Klimaschutzanstrengungen. Ich empfehle daher die Planungen ohne Abstriche zu energetischen Maßnahmen und Effizienzzielen fortzusetzen. Bis auf Weiteres sollten aber keinerlei Bauleistungen vergeben werden, ohne den aktuellen Stand der KfW-Förderangebote und deren Bedingungen zu prüfen. Denn die Förderungen müssen i.d.R. vor der Vergabe von Bauleistung beantragt und bewilligt sein, damit sie Gültigkeit erlangen.

Worauf müssen sich Bauwillige einstellen, die zwar noch rechtzeitig einen Antrag gestellt, jedoch noch keine Zusage erhalten haben?

Ulrich Jung: Laut Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 01.02.22 werden Anträge, die bis zum 24.01.22 eingegangen sind, genehmigt. Eingangs-Bestätigungen des Förderantrags sind also aufzubewahren und das Projekt kann wie geplant fortgesetzt werden.

Welche weiteren Zuschüsse gibt es noch? Und wie geht es mit den KfW-Förderungen weiter?

Ulrich Jung: Ab dem 22. Februar 2022 können wieder neue Anträge bei der KfW für Sanierungsmaßnahmen gestellt werden. Insgesamt wurden vom deutschen Bundestag Mitte Februar 9,5 Mrd. Euro für die Wiederaufnahmen der KFW-Förderungen zu Effizienzhäusern freigegeben. Nach Mitteilungen der Bundesministerien werden die Förderungen für Neubauten mit dem Effizienzhaus 40-Standard bis zum Jahresende mit einem Kostendeckel von ca. 1 Milliarde Euro wieder zur Verfügung gestellt. Ab 2023 ist dann eine Neuausrichtung der gesamten Förderungen vorgesehen, die am konkreten CO2-Ausstoß ausgerichtet werden sollen.

Neben den Angeboten der KfW gibt es die steuerlichen Förderungen für die energetische Sanierung von selbstgenutzten Wohngebäuden nach EkSt. § 35c und möglicherweise, je nach Wohnort, Förderprogramme der Kommune oder des Energieversorgers.

Warum sollten zukünftig Sanierungen Vorrang bei Förderungen haben?

Ulrich Jung: Bestandsgebäude haben gegenüber Neubauten einen mehrfach erhöhten Energieverbrauch. Ihre Sanierung vermeidet darüber hinaus jede Menge Energie- und Materialströme und die zugehörigen Emissionen. Bauen im Bestand gilt demnach als einer der wichtigen Hebel für Klima- und Ressourcenschutz sowie Abfall- und Emissionsvermeidung im Baubereich. Wie es sich momentan in der politischen und gesellschaftlichen Debatte abzeichnet, werden künftig voraussichtlich nicht nur die Ausrichtung von Förderinstrumenten, sondern auch die Anpassungen gesetzlicher Rahmenbedingungen und weitere Faktoren eine Rolle spielen. Daher ist es nachvollziehbar, dass die Förderungen für Neubauten im Effizienzhaus 55-Standard gestoppt wurden, zumal sich diese schon als Standard etabliert haben.

Wenn Sie darüber hinaus eine Beratung zu Ihrem Vorhaben in Bayern benötigen, schildern Sie uns Ihr Anliegen per Mail unter ben@byak.de oder vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin unter Tel. 089-139 880-88 mit unseren Beraterinnen und Beratern der Beratungsstelle Energieeffizientes und Nachhaltiges Bauen (BEN).

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