Anbieter finden

Die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit verlangt Fachwissen bei Auftraggebenden und Dienstleistenden.

Dies sind unsere Tipps, um qualifizierte Anbietende zu identifizieren und auszuwählen.

Eigene Anforderungen verstehen

Bevor man sich auf die Suche nach einem Anbieter macht, ist es wichtig, die eigenen Anforderungen zu verstehen. Warum ist digitale Barrierefreiheit für bestimmte Personen wichtig? Welche Standards und Richtlinien müssen eingehalten werden? Was verlangt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, (BFSG) das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) oder die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)? Wie kann ich Barrierefreiheit testen und welche Hilfestellungen gibt es?

Ein fundiertes Verständnis dieser Faktoren bildet die Grundlage für die Auswahl eines geeigneten Anbieters. Für eine Einordnung der Anforderungen, lesen Sie unseren Bereich über barrierefreie Webauftritte. Sie können sich aber auch bei unabhängigen Stellen wie der Aktion Mensch informieren, was eine barrierefreie Webseite ausmacht.

Bekanntheit von Gesetzen und Standards

Seriöse Anbieter im Bereich der digitalen Barrierefreiheit halten sich an international anerkannte Standards. In Deutschland gelten die Anforderungen der BITV 2.0 bzw. der entsprechenden Landesverordnungen wie z.B. der BayDiV. Für viele Unternehmen wiederum gilt das BFSG.

Die deutschen Verordnungen und Gesetze basieren im Wesentlichen auf den Anforderungen, die durch die EN 301 549 und die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) standardisiert sind.

Wichtig! Wenn Sie einen Dienstleister mit der Erstellung einer Website oder einer (mobilen) Anwendung beauftragen, sollten Sie bereits in der Ausschreibung auf die Verpflichtung zur Barrierefreiheit hinweisen und diese einfordern. Nennen Sie in der Ausschreibung die konkrete technische Norm, nach der Ihr digitales Produkt barrierefrei sein soll. Für Webseiten wäre dies die EN 301549, Kapitel 9.

Recherche und Bewertung

Eine gründliche Recherche ist entscheidend, um potenzielle Anbieter zu identifizieren. Hinweise von Beratungsstellen und Empfehlungen von anderen Organisationen können wertvolle Informationen liefern.

Überprüfen Sie die Reputation der Anbieter, indem Sie nach Referenzen suchen und bisherige Projekte analysieren. Achten Sie insbesondere darauf, ob eine Agentur, beispielsweise in den letzten drei Jahren, nachweislich barrierefreie Webseiten entwickelt hat. Lassen Sie sich diese Referenzen zeigen und erklären, warum diese Webseiten barrierefrei sind.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit der jeweiligen Seite gibt außerdem Hinweise auf die Genauigkeit der Umsetzung. Oft hilft es auch, den Herausgeber der Website zu kontaktieren und zu fragen, ob dieser mit der Umsetzung zufrieden war.

Zertifikate beachten

Da es nur wenige formale Qualifikationen gibt, sollten neben den Zertifizierungen der International Association of Accessibility Professionals (IAAP) oder des BIK-Prüfverbundes auch weniger formalisierte Weiterbildungen berücksichtigt werden. Wichtig ist, dass sichtbar wird, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu diesem Thema geschult wurden oder sich dieses Wissen z.B. in früheren Projekten fundiert angeeignet haben.

Transparente Kommunikation

Die Kommunikation mit dem Anbieter spielt eine wichtige Rolle. Ein seriöser Anbieter wird bereit sein, alle Fragen zu beantworten, grundlegende Details zu Projekt-Prozessen zu teilen und klare Vereinbarungen zu treffen. Achten Sie auf Transparenz bezüglich der Kosten, des Zeitplans und der erbrachten Leistungen. Eine barrierefreie Webseite kostet in der Regel etwas mehr und benötigt einen längeren Vorlauf.

Achten Sie auch darauf, dass keine einfachen Lösungen angeboten werden. Derzeit gibt es Anbieter, die behaupten, mit der einfachen Installation eines Tools seien die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Wie wir in unserem Artikel über Overlays beschrieben haben, ist dies nicht der Fall.

Anforderungskatalog erstellen

Wenn Sie einen externen Dienstleister mit der Erstellung einer Website oder einer (mobilen) Anwendung beauftragen, sollten Sie bereits in der Ausschreibung auf die Verpflichtung zur Barrierefreiheit hinweisen. Nennen Sie in der Ausschreibung die konkrete technische Norm, nach der Ihr digitales Produkt barrierefrei sein soll.

Wenn Anbieter Formulierungen wie „weitgehend barrierefrei“, „wesentliche Punkte der Barrierefreiheit“ oder „Barrierefreiheit für alle geht sowieso nicht“ verwenden, sollten Sie hellhörig werden. Im Sinne der Verordnungen bedeutet Barrierefreiheit die Einhaltung der BITV 2.0 bzw. EN 301 549.

Wichtig ist, dass sie ihre Anforderungen konkret vereinbaren und formulieren.