Barrierefreie Webseite

Eine barrierefreie Webseite ist ein Gewinn für alle Nutzenden.

Barrierefreie Websites sind nicht nur für Menschen mit Behinderungen unverzichtbar, sondern für alle. Wir alle könnten irgendwann auf temporäre Einschränkungen stoßen, sei es durch einen gebrochenen Arm oder einfach durch das Älterwerden. Deshalb ist es entscheidend, dass alle Informationen im Internet für jeden zugänglich sind. 

Als Webseitenbetreibende haben Sie die Verantwortung, sicherzustellen, dass Sie alle Menschen, problemlos auf Ihre wichtigen Informationen zuzugreifen können. Nur so können wir sicherstellen, dass alle Menschen die gleichen Chancen haben, sich im digitalen Raum zu bewegen. 

Barrierefreiheit ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit für eine gerechte und gleichberechtigte Gesellschaft. 

Der internationale WCAG-Standard

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) definieren, wie Web-Technologien barrierefrei eingesetzt werden können. Diese Richtlinien, die von der Arbeitsgruppe Web Accessibility Initiative (WAI) im World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt wurden, sind entscheidend für die Schaffung zugänglicher Websites. Das W3C als internationales Gremium setzt Standards für Web-Technologien und gewährleistet so, dass mit diesen Technologien barrierefreie Online-Inhalte erstellt werden können.

Durch die Verankerung der WAI Arbeitsgruppe im W3C wird sichergestellt, dass Experten gemeinsam an der Förderung von Barrierefreiheit im Internet arbeiten. Seit der Veröffentlichung der ersten Version der WCAG im Mai 1999 haben diese Richtlinien dazu beigetragen, die Zugänglichkeit des Webs für alle Nutzer zu verbessern.

Die WCAG bieten klare Anleitungen und Best Practices zur Gestaltung von Websites, die Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten gerecht werden. Indem sie technische Standards setzen und auf Universal Design-Prinzipien basieren, tragen die WCAG maßgeblich dazu bei, eine inklusive Online-Umgebung zu schaffen.

 

EU führt den Standard EN 301 549 ein

Die Einführung der Norm EN 301 549 durch die EU markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung Barrierefreiheit im Bereich der digitalen Produkte und Dienstleistungen. Diese maßgebliche Norm, veröffentlicht im Europäischen Amtsblatt im August 2021, baut auf den bewährten Richtlinien der WCAG auf und umfasst zusätzliche Kapitel, die spezifische Kriterien für die Barrierefreiheit von 2-Wege-Kommunikation, Video-Playern, Hardware, Dokumenten, Software und mehr festlegen.

Das Kapitel zu Web-Technologien verweist explizit auf die WCAG und stellt somit eine kohärente Herangehensweise sicher. Nicht nur innerhalb der EU wird die EN 301 549 (PDF) als Leitfaden für Barrierefreiheit angesehen, sondern auch in anderen Ländern wie Kanada, Indien und Japan.

Die Einführung dieser Norm unterstreicht das wachsende Bewusstsein für die Bedeutung digitaler Barrierefreiheit auf internationaler Ebene und ebnet den Weg für eine inklusivere digitale Zukunft.

 

4+1 Prinzipien

Um barrierefreie Produkte zu gestalten, müssen sie vier prinzipielle Eigenschaften erfüllen

  • Sie müssen wahrnehmbar sein, auch bei eingeschränktem Hören und Sehen.
  • Sie müssen bedienbar sein, auch wenn sich der Nutzende nicht frei bewegen kann.
  • Sie müssen verständlich sein, auch wenn nicht die volle Aufmerksamkeit zur Verfügung steht.
  • Sie muss robust programmiert sein, damit auch die unterschiedlichen Hilfsmittel den Code interpretieren können.

Hinzu kommt noch das 2-Sinne-Prinzip: Wenn die Information über zwei unterschiedliche Sinne zugänglich ist, kann sie von den meisten Menschen genutzt werden, also wenn man sie zum Beispiel sehen, Text, und hören, vom Computer vorgelesener Text, kann. Das 2-Sinne-Prinzip im Detail beschreiben wir in unserem Blog.

Die Richtlinien der WCAG

Um Ihre Website barrierefrei zu machen, können Sie sich an den 13 Richtlinien aus der WCAG orientieren.

Weitere Anforderungen aus der EN 301 549

Die Macher der EN 301 549 hatten bei der Erstellung der Norm die aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie im Blick, weshalb aus dieser weitere Anforderungen hinzukommen.

Sie suchen Unterstützung?

Der Handlungsleitfaden zur zur digitalen Barrierefreiheit des bayerischen Staatsministeriums für Digitales bietet verschiedene Informationen, wie Hinweise zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, eine Mustererklärung zur Barrierefreiheit und Ausschreibungskriterien für Dienstleister.

Und natürlich unterstützen wir Sie auch persönlich bei Fragen zur digitalen Barrierefreiheit in Form einer kostenlosen Erstberatung.