Allgemeines

Allgemeine Informationen

Barrierefreiheit dient der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben.

Die Anforderungen an Barrierefreiheit sind in verschiedenen gesetzlichen Regelungen auf Bundes- und Landesebene festgelegt und betreffen unterschiedliche Lebensbereiche. Öffentliche Stellen sind seit vielen Jahren verpflichtet, Barrieren abzubauen und bestimmte Angebote barrierefrei zu gestalten. 

Im baulichen Bereich regelt unter anderem die Bayerische Bauordnung (BayBO) die Anforderungen an barrierefreies Bauen, etwa bei öffentlich zugänglichen Gebäuden sowie im Wohnungsbau. Das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) enthält Vorgaben zur Barrierefreiheit im Zuständigkeitsbereich des Freistaats Bayern und der Kommunen.

Für Angebote öffentlicher Stellen des Bundes gelten Regelungen wie das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die Anforderungen an Websites, mobile Anwendungen und digitale Dokumente festlegen.

Mit neueren gesetzlichen Regelungen, wie dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), werden die Anforderungen an Barrierefreiheit nunmehr auch auf bestimmte private Unternehmen und Dienstleistungen ausgeweitet.