Wie inklusiv sind Deutschlands Kommunen? Forschungsstudie analysiert Stärken und Defizite
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Im Rahmen eines bundesweiten Forschungsprojekts des Deutschen Instituts für Menschenrechte wurde untersucht, wie Städte und Landkreise die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen. Die Ergebnisse zeigen, dass es Vielerorts an Struktur, Beteiligung und Verbindlichkeit fehlt. Aber es gibt auch Vorbilder.
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Entscheidungen auf kommunaler Ebene sind maßgeblich für die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist seit 2009 geltendes Recht in Deutschland und richtet sich somit als Auftrag an Städte, Gemeinden und Landkreise. Wie gut es Kommunen seither gelungen ist, inklusive Lebensräume zu gestalten, ist nun ein bundesweites Forschungsprojekt des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) nachgegangen.
Gemeinsam auf dem Weg: Wie Kommunen Inklusion planen
Die Studie „UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen” wurde in Kooperation mit dem Zentrum für Planung und Entwicklung Sozialer Dienste (ZPE) an der Universität Siegen erstellt. Im Fokus standen kommunale Planungsaktivitäten zur Umsetzung der UN-BRK, darunter unter anderem Stadtentwicklungs-, Schulentwicklungs- und Teilhabeplanungen. Betrachtet wurden Prozesse, die durch politische Beschlüsse legitimiert, mit personellen und finanziellen Ressourcen unterlegt und in bestehende Planungsstrukturen integriert wurden. Die Recherchen wurden durch qualitative Vertiefungen in 29 ausgewählten Gebietskörperschaften, Interviews mit Selbstvertretungen und einem umfassenden Rechtsgutachten ergänzt.
Viele gute Ansätze – aber noch Luft nach oben
Die im kürzlich veröffentlichten Factsheet (Juni 2025) zusammengefassten Ergebnisse zeichnen ein differenziertes Bild: Rund 41 Prozent der Städte und Landkreise mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern haben bislang systematische Planungsprozesse begonnen oder bereits abgeschlossen. In den restlichen Kommunen gibt es bisher nur vereinzelte oder keine Ansätze. Besonders deutlich wird: Politische Rückendeckung und eine angemessene Ressourcenausstattung sind entscheidende Faktoren für das Gelingen inklusiver Planungen.
Inklusion braucht Vernetzung
Gleichzeitig zeigt sich, dass Selbst- und Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen häufig wichtige Impulsgeber sind, jedoch bislang selten in leitender oder entscheidender Rolle eingebunden werden. Eine echte Partizipation, wie sie die UN-BRK fordert, ist also noch nicht flächendeckend etabliert. Ein weiteres zentrales Ergebnis betrifft die fehlende Verzahnung zwischen Inklusionsplanung und anderen kommunalen Handlungsfeldern. So sind viele Maßnahmen nicht oder nur unzureichend mit Planungen in Bereichen wie Mobilität, Bildung oder Wohnraum verbunden. Dadurch bleiben die Initiativen oft isoliert und strukturelle Veränderungen werden erschwert. Zwar werden vielerorts Aktionspläne erarbeitet, deren Umsetzung ist jedoch häufig unverbindlich.
Lernen, verbessern, verstetigen
Im Forschungsprojekt wird positiv hervorgehoben, dass kommunale Planungsprozesse als Lernprozesse zu verstehen sind. Wenn sie verstetigt und in wiederkehrende Zyklen überführt werden, zeigt sich ein deutliches Entwicklungspotenzial. Erfolgreiche Kommunen verankern Inklusion nicht nur in Leitzielen, sondern auch in konkreten Steuerungsinstrumenten und legen so den Grundstein für eine inklusive Gesellschaft.
Gut informiert planen
Für die kommunale Praxis stehen verschiedene begleitende Materialien zur Verfügung. Neben dem Factsheet sind insbesondere die Webplattformen des Forschungsprojekts zu empfehlen. Unter www.institut-fuer-menschenrechte.de/un-brk-kommunal finden sich unter anderem Praxisbeispiele, rechtliche Erläuterungen und Hinweise zur Entwicklung kommunaler Aktionspläne. Die Datenbank „Praxiswissen Inklusive Kommune“ ermöglicht eine gezielte Recherche nach Beispielen und Strukturen. Für Planende in Verwaltung, Stadtentwicklung, Sozialplanung oder Bildungskoordination bieten die Projektergebnisse wertvolle Impulse. Sie machen deutlich, dass Inklusion dann gelingt, wenn sie als Querschnittsaufgabe verstanden, strategisch geplant und gemeinsam mit den betroffenen Menschen umgesetzt wird.
Gemeinsam weiterdenken
Die Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer sieht in Studien wie dieser eine wichtige Grundlage und Informationsquelle. Sie ermöglicht realistische Einblicke in bestehende Herausforderungen und fördert die Weiterentwicklung barrierefreier und inklusiver Planungsprozesse. Als Anlaufstelle für alle Fragen rund um das barrierefreie Planen und Bauen unterstützt die Beratungsstelle Kommunen, Fachleute und Interessierte mit praxisnahem Wissen, Beratung und Qualifizierungsangeboten.
Weitere Infos:
Text: Bettina Siegmund

