Wahl zur Schwerbehindertenvertretung – Ihre Stimme zählt
Soziale Fragen & Förderungen
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In vielen Betrieben und Dienststellen in Bayern arbeiten Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung. Um ihre Interessen wirksam zu vertreten, sieht das Sozialgesetzbuch IX eine besondere Interessenvertretung vor: die Schwerbehindertenvertretung (SBV). Diese Vertretung nimmt eine zentrale Rolle bei der Sicherstellung von Teilhabe und Gleichberechtigung im Arbeitsleben ein. Ihre Aufgaben reichen von der Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen bis hin zur Förderung von Barrierefreiheit am Arbeitsplatz. Im Folgenden möchten wir über die Aufgaben der SBV, die rechtlichen Rahmenbedingungen ihrer Wahl und die Bedeutung dieses Amtes informieren.
Was sind die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung?
Die SBV vertritt die Interessen der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten innerhalb eines Betriebs oder einer Dienststelle. Zu ihren Kernaufgaben zählen:
- Mitwirkung bei personellen Maßnahmen, z. B. Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen
- Beratung und Unterstützung in Fragen der Integration und Teilhabe
- Initiierung und Begleitung von Maßnahmen zur Barrierefreiheit am Arbeitsplatz
- Unterstützung bei Anträgen, z. B. auf Nachteilsausgleiche oder Hilfsmittel
- Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Regelungen nach dem SGB IX Die SBV ist damit eine zentrale Anlaufstelle für Beschäftigte mit Behinderung und trägt wesentlich dazu bei, Chancengleichheit und Inklusion im Arbeitsumfeld zu verwirklichen.
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Wann ist eine Schwerbehindertenvertretung zu wählen?
Eine SBV ist zu wählen, wenn in einem Betrieb oder einer Dienststelle mindestens fünf schwerbehinderte oder gleichgestellte Personen dauerhaft beschäftigt sind (§ 177 SGB IX). Die Wahl erfolgt auf Grundlage gesetzlich geregelter Verfahren.
Wer ist wahlberechtigt und wer kann gewählt werden?
Wahlberechtigt sind alle schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dem Betrieb oder der Dienststelle angehören. Wählbar sind alle Beschäftigten des jeweiligen Betriebs oder der Dienststelle – unabhängig davon, ob sie selbst eine Behinderung haben –, sofern sie unbefristet angestellt und seit mindestens sechs Monaten im Unternehmen tätig sind.
Wann finden die nächsten Wahlen statt?
Die regulären Wahlen zur SBV finden alle vier Jahre im Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. November statt. Die nächsten planmäßigen Wahlen werden im Jahr 2026 durchgeführt. Zusätzlich sind außerordentliche Wahlen möglich, etwa bei Rücktritt der bisherigen SBV, beim Ausscheiden der Amtsinhaberin oder des Amtsinhabers oder wenn erstmals eine SBV zu wählen ist.
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Warum ist die Schwerbehindertenvertretung so wichtig?
Menschen mit Behinderung stehen im Arbeitsleben häufig vor besonderen Herausforderungen – sei es durch gesundheitliche Einschränkungen, mangelnde Barrierefreiheit oder strukturelle Benachteiligung. Die SBV wirkt diesen Herausforderungen entgegen, indem sie:
- auf die Einhaltung gesetzlicher Schutzrechte achtet
- den Zugang zu Unterstützungsleistungen erleichtert
- eine sachgerechte und barrierefreie Arbeitsplatzgestaltung fördert
- bei Konflikten vermittelt und individuelle Lösungswege aufzeigt
Die SBV stärkt somit nicht nur die Rechte einzelner Beschäftigter, sondern trägt auch zur inklusiven Unternehmenskultur bei.
Engagieren Sie sich – als Wählerin oder Kandidat
Wenn in Ihrer Dienststelle oder Ihrem Unternehmen eine Wahl zur Schwerbehindertenvertretung ansteht, nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr. Jede Stimme trägt dazu bei, die Vertretung zu stärken und den Anliegen von Menschen mit Behinderung Gehör zu verschaffen. Zugleich möchten wir ermutigen, selbst Verantwortung zu übernehmen. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, ziehen Sie bitte auch eine Kandidatur in Erwägung. Ihre Erfahrungen, Ihr Engagement und Ihre Perspektive sind wertvoll. Bei Fragen rund um die Themen Barrierefreiheit, Inklusion und Teilhabe im Arbeitsleben steht Ihnen die Beratungsstelle Barrierefreiheit Bayern gerne beratend zur Seite.
Text: Freya Hesener, Bayerische Architektenkammer



