13.03.2025

Mehr Barrierefreiheit im Netz: Was das BFSG für alle bedeutet

Planen und Bauen

Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auch für Architekten, Architekturbüros, Handwerker und andere Dienstleister im Baugewerbe bedeutet:

Das BFSG verpflichtet ab dem 28. Juni 2025 sowohl private als auch öffentliche Unternehmen, ihre digitalen Angebote von Dienstleistungen und Produkten barrierefrei zu gestalten. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro sind ausgenommen.

Websites und Apps von Unternehmen und Verbänden, die Informationen, Produkte oder Dienstleistungen anbieten, die für die Öffentlichkeit zugänglich. sind, beispielsweise Online-Terminbuchungen, Shops oder Buchungsportale, auch Bezahlfunktionen müssen dann den neuen Anforderungen entsprechen. Nur so können Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten, problemlos auf Informationen zugreifen, Dienstleistungen buchen und Kontakt aufnehmen.

Die digitale Barrierefreiheit umfasst dabei die Berücksichtigung von visuellen, auditiven und motorischen Einschränkungen. Das kann beispielsweise die Verwendung von klaren Schriftarten, ausreichenden Kontrasten, Alternativtexten für Bilder und die Sicherstellung der Navigation über Tastatur und Screenreader umfassen.

Was sind die Anforderungen?

Websites und Apps müssen den Stand der Technik einhalten, insbesondere die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1).

Die vier Hauptprinzipien sind:

  1. Wahrnehmbarkeit: Texte müssen vorlesbar sein, Bilder benötigen Alternativtexte, Videos Untertitel.
  2. Bedienbarkeit: Alle Funktionen müssen mit der Tastatur nutzbar sein.
  3. Verständlichkeit: Inhalte sollen in einfacher Sprache verständlich sein.
  4. Robustheit: Webseiten müssen mit assistiven Technologien wie Screenreadern kompatibel sein.

Es ist wichtig, dass Unternehmen sich frühzeitig mit diesen Anforderungen auseinandersetzen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Sie  müssen ihre Einhaltung nachweisen und auf Anfrage den Marktüberwachungsbehörden Auskunft geben. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Fazit

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bringt für Unternehmen auch in der Baubranche sowohl neue Herausforderungen in der digitalen Präsenz als auch wertvolle Chancen mit sich. Eine barrierefreie Gestaltung verbessert die Benutzerfreundlichkeit für alle und eröffnet die Möglichkeit, ihre Reichweite zu erhöhen und neues Kundenpotenzial zu erreichen.

Wenn Sie Fragen rund um das Thema Barrierefreiheit, auch zum Thema Digitale Barrierefreiheit BFSG, haben, dann zögern Sie nicht, Kontakt mit der Beratungsstelle aufzunehmen.

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