30.01.2025

Barrierefrei wählen am 23. Februar 2025

Planen und Bauen Soziale Fragen & Förderungen

Es ist von großer Bedeutung, dass alle Menschen, einschließlich jener mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen, mit Lernschwierigkeiten oder Sprachproblemen, ihr Recht wahrnehmen können, an der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 teilzunehmen. Die Wahlbeteiligung aller Bürgerinnen und Bürger ist ein zentraler Schritt auf dem Weg zu einer gerechten Gesellschaft und einer inklusiven Demokratie.

Illustration aus der Broschüre „Einfach wählen gehen!“
Eine im Comicstil gezeichnete Frau und ein Mann zeigen auf ein Kalenderblatt mit dem Datum 23. Februar 2025.

Illustration aus der Broschüre „Einfach wählen gehen!“

Foto: Tamara Dubinin, München

Gesellschaftliche Inklusion durch Wahlbeteiligung

Die Teilnahme an Wahlen sichert das Recht auf gleichberechtigte politische Teilhabe und ermöglicht es allen Bürgerinnen und Bürgern, unabhängig von ihren Fähigkeiten, sich aktiv in den politischen Prozess einzubringen. Für Menschen mit Behinderungen bedeutet dies, ihre Interessen und Bedürfnisse in die politische Diskussion zu tragen und sicherzustellen, dass ihre Perspektiven in der Gesetzgebung berücksichtigt werden. Die Ausübung des Wahlrechts fördert die Eigenständigkeit und Selbstbestimmung von Menschen jedweder Einschränkungen.

Wahlinformationsbroschüre in Leichter Sprache

Die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit und der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung haben eine Wahlinformationsbroschüre mit dem Titel "Einfach wählen gehen! Die Wahl des Bundestags 2025" herausgegeben. Diese Broschüre ist in Leichter Sprache verfasst und barrierefrei gestaltet. Sie richtet sich an alle Wählerinnen und Wähler, die verständliche Informationen zur Wahl suchen, insbesondere an Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Lernschwierigkeiten. Sie ist Teil einer breiten Initiative, Wahlinformationen in Leichter Sprache anzubieten, um die politische Teilhabe zu fördern. Die Broschüre erklärt auf 28 Seiten alle Fakten zur Bundestagswahl. Sie behandelt verschiedene Themen wie Demokratie, den Bundestag, Parteien, Wahlberechtigung und erläutert sehr anschaulich den Ablauf des Wahlvorgangs – darunter auch die Möglichkeit der Briefwahl für alle körperlich eingeschränkten Personen, denen es nicht möglich ist, persönlich in ihr Wahllokal zu kommen.

Illustration zur Briefwahl: Trotz Urlaub oder Verletzung ist die Wahlbeteiligung möglich
Die Comicfrau reist mit Koffern in den Urlaub, der Comicmann sitzt mit gebrochenem Fuß im Rollstuhl.

Illustration zur Briefwahl: Trotz Urlaub oder Verletzung ist die Wahlbeteiligung möglich

Foto: Tamara Dubinin, München

Barrierefrei wählen im Haus der Architektur

Das Haus der Architektur der Bayerischen Architektenkammer wird zur Bundestagswahl 2025 erneut als Wahllokal im Stadtviertel Neuhausen umfunktioniert. Es ist Teil der Strategie der Stadt München, möglichst viele Wahllokale barrierefrei zugänglich zu machen. Die ByAK setzt sich – u.a. mit der Beratungsstelle Barrierefreiheit – aktiv für Barrierefreiheit in Bayern ein. Selbstverständlich ist das Haus der Architektur deshalb optimal ausgestattet: es ist rollstuhlgerecht, bietet barrierefreie WCs und zwei Parkplätze für Menschen mit Behinderungen direkt vor dem Gebäude.

Das Team der Beratungsstelle Barrierefrei findet:

„Es ist unerlässlich, sich dafür einzusetzen, dass alle Menschen ihr Wahlrecht ausüben können, denn nur eine inklusive und aktive Teilhabe aller Menschen an demokratischen Prozessen schafft die Grundlage für eine gerechte, vielfältige und zukunftsfähige Gesellschaft.“

Zur Bestellung und dem Download

https://www.blz.bayern.de/einfach-wahlen-gehen-wahlinformationsbroschuere-zur-bundestagswahl-in-leichter-sprache_p_520.html

Eine große Auswahl an Videos in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache finden sich hier:

https://www.youtube.com/@behindertenbeauftragterbayern

Text: Bettina Sigmund

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