Assistenzhunde – Unverzichtbare Helfer im Alltag
Soziale Fragen & Förderungen
Wer schon einmal einem Blindenführhund begegnet ist, weiß: Diese Hunde sind beeindruckende Helfer. Doch Blindenführhunde sind nur eine von vielen Assistenzhundearten, die Menschen mit Behinderungen im Alltag unterstützen.
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Der Assistenzhund blockt am Regal hinter seiner Assistenznehmerin, damit andere Menschen nicht zu nahekommen.
Was ist ein Assistenzhund?
Assistenzhunde sind speziell ausgebildete Hunde, die Menschen mit Behinderungen im Alltag unterstützen. Anders als Therapiebegleithunde, die mit Fachkräften und mehreren Klienten arbeiten, sind Assistenzhunde ausschließlich auf die Bedürfnisse eines bestimmten Assistenznehmers und dessen Einschränkungen spezialisiert.
Die Vielfalt der Assistenzhunde
In Deutschland gibt es neben dem bekannten Blindenführhund weitere Assistenzhundearten:
- Blindenführhunde: Unterstützen blinde oder stark sehbeeinträchtigte Menschen und sind die einzige Assistenzhundeart, die von den Krankenkassen finanziert wird.
- Mobilitätsassistenzhunde: Helfen Menschen mit motorischen Einschränkungen, zum Beispiel beim Aufheben von Gegenständen oder Öffnen von Türen.
- Signalassistenzhunde: Unterstützen Menschen mit Hörbeeinträchtigungen, indem sie auf Geräusche wie Klingeln oder Alarme aufmerksam machen.
- Warn- und Anzeigeassistenzhunde: Helfen bei Stoffwechsel- oder Anfallserkrankungen (z. B. Diabetes, Epilepsie), indem sie lebenswichtige Veränderungen wie Unterzuckerungen oder Anfälle rechtzeitig anzeigen.
- PSB-Assistenzhunde: Unterstützen Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen, wie posttraumatischen Belastungsstörungen oder Autismus.
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Als Anfallswarnhund zeigt der Assistenzhund einen bevorstehenden Krampfanfall durch Anspringen der Assistenznehmerin an, damit diese rechtzeitig Notfallmaßnahmen ergreifen kann.
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Sollte es zu einem medizinischen Notfall kommen, so darf der Assistenzhund seine Assistenznehmerin auch in den Rettungswagen und in medizinische Einrichtungen begleiten.
Rechte von Assistenzhunden
Seit Juli 2021 sind die Rechte von Mensch-Assistenzhund-Teams im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verankert. Assistenzhunde dürfen ihre Assistenznehmer nahezu überallhin begleiten – auch in Supermärkte, medizinische Einrichtungen und öffentliche Verkehrsmittel.
Nur in wenigen sensiblen Bereichen wie Operationssälen oder bei nachgewiesenen Gesundheitsgefahren gelten Ausnahmen. Seit Januar 2025 müssen Teams ihre Legitimation durch ein einheitliches Logo in Form eines Patches oder eines Ausweises kenntlich machen.
Zutrittsverweigerung – Was tun?
Leider erleben Mensch-Assistenzhund-Teams immer wieder Ablehnung und Zutrittsverweigerungen. Unsicherheiten können durch höfliches Nachfragen nach der Plakette oder dem Ausweis geklärt werden. Wichtig: Es darf niemals nach der Art der Behinderung gefragt werden – dies stellt einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre dar.
Sollte der Zutritt dennoch verweigert werden, besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle des Bundes einzuschalten.
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An der Kasse schafft der Assistenzhund durch seine Position Abstand zu nachfolgenden Menschen, damit sich die Assistenznehmerin auf den Bezahlvorgang konzentrieren kann.
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Selbst die lecker duftenden Fleischwaren dürfen einen Assistenzhund im Dienst nicht ablenken
Herausforderungen durch fehlende Zertifizierung
Ein Rückschlag für die Inklusion: Seit Juli 2024 ist es in Deutschland nicht mehr möglich, neue Mensch-Assistenzhund-Teams offiziell prüfen zu lassen, da es an zertifizierten Ausbildungsstätten und Prüfern fehlt. Für viele Betroffene bedeutet dies, dass sie aktuell von inklusiver Teilhabe ausgeschlossen sind. Es bleibt zu hoffen, dass die gesetzlichen Regelungen bald angepasst werden, um die Anerkennung neuer Teams zu gewährleisten.
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In Deutschland gibt es keine einheitliche Kennzeichnung für Assistenzhunde. So können Kenndecken an die Bedürfnisse der Assistenznehmenden angepasst werden. Einzig der Assistenzhundeausweis und die Plakette werden zentral in den Bundesländern nach bestandener Prüfung ausgegeben.
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Nicht immer ist die Art des Assistenzhundes so offensichtlich, wie bei einem Mobilitätsassistenzhund für eine Rollstuhlfahrerin.
Umgang mit Mensch-Assistenzhund-Teams
Die wichtigste Regel im Umgang mit einem Assistenzhund: Nicht ablenken!
Das bedeutet:
- Nicht streicheln, anlocken oder ansprechen.
- Keine Geräusche machen, um die Aufmerksamkeit des Hundes zu erregen.
- Abstand halten und das Team nicht verfolgen oder anstarren.
Ablenkungen können gefährliche Folgen haben: Ein Blindenführhund, der durch Störungen abgelenkt ist, könnte einen Treppenabgang übersehen. Ein Anfallswarnhund, der nicht rechtzeitig reagiert, gefährdet das Leben seines Menschen.
Wer Fragen zu den Hunden hat, sollte freundlich und respektvoll auf die Assistenznehmer zugehen – aber auch akzeptieren, wenn diese nicht reden möchten.
Nach getaner Arbeit: Hund bleibt Hund
Obwohl Assistenzhunde im Einsatz Höchstleistungen erbringen, sind sie in ihrer Freizeit ganz normale Hunde. Sie genießen es, zu spielen, zu kuscheln und zu entspannen.
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Auch Assistenzhunde haben Freizeit und sind die meiste Zeit des Tages einfach nur Hund.
Fazit
Assistenzhunde sind unverzichtbare Helfer und Lebensretter im Alltag vieler Menschen mit Behinderungen. Ihr Einsatz ermöglicht ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Lebensqualität. Es ist daher umso wichtiger, die Rechte von Mensch-Assistenzhund-Teams zu respektieren und ihnen mit Verständnis und Rücksicht zu begegnen.
Text: Freya Hesener