08.02.2022

Wie plant man eine barrierefreie Webseite?

Digitale Barrierefreiheit

Stellen Sie sich eine Webseite als eine Wohnung vor. Natürlich können Sie nachträglich die Türen breiter machen, die Schwellen zwischen den Räumen einebnen und zwei Zimmer für ein barrierefreies Bad zusammenlegen. Nur ist das aufwändig und teuer. Es ist also immer einfacher, erst gar keine Stufen in ein Gebäude einzubauen als diese nachträglich zu überwinden. Wenn Sie das alles schon in der Planung berücksichtigen, ist Barrierefreiheit nur ein untergeordneter Kostenfaktor. Genau so geht das auch mit Ihrer Website.

Zwei Männer gestalten eine Webseite.

Foto: Stiftung Pfennigparade

Barrierefreiheit von Anfang an mitdenken

Plant man also von Grund auf barrierefrei wird später alles einfacher. Aber wie geht man ein solches Projekt überhaupt an? Zunächst einmal gilt es sich über die Voraussetzungen für eine barrierefreie Webseite zu informieren.

In Europa wurde in der Europäischen Richtlinie 2016/2102 festgelegt, dass die Norm EN 301 549 als Mindestanforderung für die digitale Barrierefreiheit gilt. Die Norm bildet den Rahmen für digitale Barrierefreiheit und setzt die internationale Richtlinie der WCAG um (Web Content Accessibility Guidelines in der Version WCAG 2.1, die die nach wie vor gültige WCAG 2.0 um 17 Erfolgskriterien erweitert. Die Version 2.0 ist auch ins Deutsche übersetzt). Sie gibt vor, dass Webseiten, Nicht-Web-Dokumente und Software den Erfolgskriterien auf Konformitätsstufe A bzw AA genügen müssen (unterscheidet sich je nach Prüfschritt). Für Nicht-Web-Dokumente und Software gibt es einige wenige Abweichungen.

In Deutschland gilt die nationale Verordnung der BITV 2.0 (bzw. BayEGovV in Bayern; in anderen Bundesländern gibt es andere Landesgesetze), die sich an der europäischen Norm orientiert und sie in einigen Punkten erweitert (beispielsweise in Bezug auf Leichte Sprache und Gebärdensprache).

Hat man sich über die Rahmenbedingungen informiert, gilt es abzuklären, ob man ein solches Projekt mit den bisherigen Strukturen im Haus umsetzen kann. Man sollte sich also mit den internen Stellen und vor allem der Programmierung an einen Tisch setzen und die Vorgaben klären.

Ein Kurzcheck kann im ersten Schritt hilfreich sein, um zu sehen wo man steht. Will man tiefer hinein blicken, kann man sich an den Prüfschritten des BITV Test orientieren oder eine Selbstbewertung vornehmen. Vieles kann man sich zudem über Schulungen oder Tutorials aneignen und so einen ersten Eindruck bekommen und Grundlagen lernen.

Ein solches Vorgehen erfordert natürlich sowohl die technischen Fähigkeiten als auch die zeitlichen Ressourcen sich einzuarbeiten. Das mag den einen oder anderen überfordern.

Expert*innen hinzuziehen

Daher kann es auch ratsam sein Expert*innen oder erfahrene Dienstleister hinzuzuziehen, um

·        sich beraten lassen: Mit der Beratungsstelle Barrierefreiheit gibt es in Bayern eine offizielle Stelle, an die man sich für eine kostenfreie Erstberatung wenden kann. Andere Anbieter bieten tiefergehende Beratungen und Hilfen bei der Konzeption und Umsetzung an.

·        den bisherigen Auftritt testen lassen: Von automatisierten bis zum vollumfänglichen BIK BITV-Test sind auf dem deutschen Markt unterschiedliche Anbieter präsent. Wir empfehlen einen Text durch erfahrene Prüfer, denn diese können nicht nur die Existenz eines Elements, z.B. eines Alternativtextes für Bilder, sondern auch deren Sinnhaftigkeit beurteilen.

·        Programmierung abgeben: am besten an einen Dienstleister oder eine Agentur, die bereits Erfahrung mit der Programmierung barrierefreier Webseiten haben.

Eine Übersicht über verschiedene Anbieter finden Sie auf der Webseite der Beratungsstelle Barrierefreiheit.

Barrierefreiheit in jeder Phase einplanen

Entscheidend ist bei der Umsetzung eines solchen Projektes, Barrierefreiheit in jeder Phase einzuplanen:

1.               Konzeption:

in der Konzeptionsphase einer Homepage sollte man sich zunächst mit den relevanten Gesetzen und Normen auseinandersetzen und diese einbeziehen. Wichtig ist stets im Auge zu behalten, ob auch externe Tools oder Dienste eingebunden werden, wie zum Beispiel ein Videoplayer oder Veranstaltungskalender. Auch diese müssen barrierefrei sein.

Und nicht zuletzt müssen auch Prozesse der Benutzerführung barrierefrei sein. Die angegebene Kontaktmöglichkeit auf der Webseite darf nicht nur eine Telefonnummer sein, da gehörlose Menschen so nicht weiter kommen. Es muss also immer eine Alternative geben.

2.           Design

Im Zuge des Relaunches und ist es ratsam, sich das gesamte Corporate Design einmal gründlich anzuschauen. Stellt man fest, dass die Kontraste des bisherigen Farbschemas (beispielsweise des Logos) von Grund auf nicht ausreichen, könnte man es durch leichte Veränderungen so anpassen, dass die Kontraste ausreichen.

Auch sollten Webdesigner immer im Hinterkopf behalten eine Webseite nicht mit Design-Elementen zu überfrachten. Klarheit und Einfachheit der Elemente helfen nicht nur Menschen mit Einschränkungen, sondern allen.

Außerdem ist es lohnenswert, sich bei der Auswahl des Content Management Systems als auch entsprechender Templates zu berücksichtigen, ob Barrierefreiheit mitgedacht und entsprechende Funktionen bereits integriert sind.

3.               Programmierung

Als Programmierer sollte man sich gründlich mit der Technik und dem Code auseinandersetzen. Die EU-Richtlinie (Kapitel neun) bildet dafür einen guten Rahmen. Es gibt auch Beispielbibliotheken für die barrierefreie Umsetzung einzelner Elemente. Und es schadet auch nie, sich eine Webseite mal mit einem kostenfreien Screenreader anzuhören.

4.               Onlineredaktion

Hat man es geschafft eine Webseite einmal barrierefrei zu machen, ist das Thema nicht abgeschlossen. Barrierefreiheit ist ein laufender Prozess und muss immer wieder berücksichtigt werden. Eine besondere Rolle kommt den Redakteur*innen zu. Sie müssen bei jedem eingestellten Text, Bild, Video oder Artikel darauf achten, dass alles auch weiterhin barrierefrei ist. Ein Bild braucht meist einen Alternativtext, egal wann es eingestellt wird. Auch PDF-Dokumente müssen immer barrierefrei gestaltet sein.

Fazit

Bei der Umsetzung einer barrierefreien Webseite gibt es also einiges zu beachten. Man sollte sich davon aber nicht überwältigen lassen. Wenn man sich an die offen einsehbaren Schritte hält und professionelle Unterstützung sucht, ist ein solches Projekt von jeder und jedem zu stemmen. Wichtig ist vor allem, dass das ganz Unternehmen, die ganze Behörde und die ganze Organisation weiß, wofür dies gemacht wird und für wen das hilfreich ist. Dieses Verständnis lässt den zusätzlichen Aufwand gleich geringer erscheinen.

Auch ist es hilfreich, wenn Sie eine Person bestimmen, die das Thema im Auge behält und auch neue Mitarbeiter*innen darauf einstimmt.

Am Ende ist es nämlich eigentlich nur wenig Mehraufwand: beschäftigt man sich einmal grundlegend mit den Anforderungen an eine barrierefreie Website und setzt die Vorgaben um, pflegt sich diese nicht anders als eine nicht barrierefreie. Häufig werden Prozesse sogar einfacher – und das hilft nicht nur den Nutzern, sondern auch Ihnen.

Dass barrierefreie Websites nicht schick, cool oder fröhlich aussehen können, ist übrigens ein Gerücht. Schauen Sie sich doch mal die Beispiele barrierefreier Websites auf der Website des BIK BITV Prüfverbunds an.

Autorin: Stiftung Pfennigparade

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